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Von AfD verklagt: Blogger erhält 55.000 Euro Spenden für Berufung


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Kampf um Internetseite
AfD-Gegner bekommt Zehntausende Euro Spenden


Aktualisiert am 03.03.2018Lesedauer: 2 Min.
Geht in die Berufung: Nathan Mattes will "wir-sind-afd.de" nicht aufgeben.Vergrößern des Bildes
Geht in die Berufung: Nathan Mattes will "wir-sind-afd.de" nicht aufgeben. (Quelle: Michael Ohms)
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Mit 55.000 Euro Spenden und mehr als 2000 Unterstützern hinter sich gegen die AfD: Blogger Nathan Mattes geht in Berufung, weil er die Seite "wir-sind-afd.de" nicht abgeben will.

Der Streit um die Adresse "wird-sind-afd.de" geht weiter. Die AfD hatte in erster Instanz erstritten, dass der Berliner Nathan Mattes die Adresse nicht mehr nutzen darf. Dort hat er Originalzitate von AfD-Politikern unter der Überschrift "Wir sind eine menschenverachtende, rassistische Partei" gesammelt. Und das will Mattes nach überwältigender Unterstützung aus dem Netz auch weiterhin tun. Der Programmierer geht in Berufung, wie er am Freitag mitteilte.

Nachdem er vor dem Landgericht Köln verloren hatte und mit Kosten von fast 10.000 Euro rechnen musste, hatte die Autorin Julia Schönborn auf der Plattform Leetchi zum Sammeln von Spenden ein Projekt "Hilfe für @Zeitschlag" angelegt.

"Unterstützer haben mir Kraft gegeben"

Die Resonanz übertraf alle Erwartungen, bei 55.211 Euro beendeten die Organisatoren die Sammlung vorzeitig. Ziel zu 587 Prozent erreicht, mehr als genug Geld auch für eine Berufungsverhandlung. Doch das war nicht alles: "Die vielen Unterstützer, Nachrichten und Kommentare haben mir Kraft gegeben, weiterzumachen", erklärt Mattes. Die andere Seite: Er erhält Drohungen, sein Name taucht in rechten Foren auf.

Die Seite wurde durch Berichterstattung in vielen Medien immer bekannter, die Zugriffszahlen seien "extrem" angestiegen. Die AfD hat also zunächst einmal erreicht, dass die Botschaft der Seite sogar noch stärker verbreitet wird.

Abmahnung kam im April 2017

Inhaltlich hatte die Partei keinen Hebel, gegen die Seite etwas zu unternehmen. Parteisprecher Christian Lüth sagte der "taz" im März 2016 zu wir-sind-afd.de und weiteren kritischen Seiten: „Solange diese keine Unwahrheiten über uns verbreiten, müssen wir sie als kritische Begleiter akzeptieren.“ Im April 2017 mahnte die AfD Nathan Mattes aber wegen der Adresse seiner Seite ab, monierte eine Verletzung der Namensrechte.

Und nach einer Klage gab das Landgericht Köln der AfD Recht: Mattes maße sich den Namen der AfD an. Auch wenn "kundige Beobachter" den Charakter der Seite bemerken könnten, sei es Sinn, durch einen Identitätsirrtum mit dem unbefugten Gebrauch von "AfD" Besucher auf die Seite zu lenken. Berechtigte Interessen der AfD würden verletzt.

Mattes' Anwältin Miriam Volker glaubt aber an gute Chancen in der Berufung, bestärkt durch einige öffentliche Einschätzungen anderer Juristen. Das Gericht habe das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht ausreichend abgewogen gegen die Interessen der AfD. Politische Parteien müssen sich dem öffentlichen Meinungskampf stellen – und die AfD teilt selbst heftig aus.

Überzähliges Geld für Flüchtlingsprojekte

In der AfD habe Mattes einen klagefreudigen Gegner, kommentiert Anwältin Vollmer. "Das kann nur einschüchternd sein. Umso wichtiger ist die Unterstützung, die er gerade erfährt." Unterstützung bekommen werden auch Sea Watch e.V. und die Flüchtlingspaten Syrien: Das bei dem Rechtsstreit übrig bleibende Geld soll wie angekündigt an diese Organisationen gehen.

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