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Europawahl: Wahlrecht ab 16 und Briefwahl | Das müssen Sie wissen


EU-Wahl am Sonntag
Das gab es noch nie

Von t-online, jse

Aktualisiert am 07.06.2024Lesedauer: 4 Min.
Wahlbrief (Symbolbild): Wer noch per Briefwahl wählen möchte, muss sich beeilen.Vergrößern des Bildes
Wahlbrief (Symbolbild): Wer noch per Briefwahl wählen möchte, muss sich beeilen. (Quelle: Christian Ohde/imago-images-bilder)
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Die Wahl des EU-Parlaments steht im Juni an. Wer darf, wann geht es los, was ist neu? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen.

Es ist so weit: Nach fünf Jahren sind erneut die Bürger der Europäischen Union aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Zwischen dem 6. und 9. Juni findet in diesem Jahr Wahl des EU-Parlaments statt.

In Deutschland können die Wähler am Sonntag, dem 9. Juni, ihr Stimme abgeben. Wer in Deutschland wählen darf und wann die Briefwahlfrist vorbei ist:

Wer darf wählen?

Die Wahl in Deutschland startet mit einer Besonderheit: Erstmals liegt das Wahlalter bei 16 statt 18 Jahren. Wer also in Deutschland wohnt, über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügt und sein 16. Lebensjahr vollendet hat, darf am 9. Juni abstimmen. Es ist auch möglich, per Briefwahl zu wählen. Um sich für die Wahl aufstellen zu lassen, muss allerdings noch immer das 18. Lebensjahr vollendet sein.

Teilen Sie Ihre Meinung mit

Wie bewerten Sie, dass bei der Europawahl schon mit 16 gewählt werden darf? Schreiben Sie eine E-Mail an Lesermeinung@stroeer.de. Bitte nutzen Sie den Betreff "Wählen mit 16" und begründen Sie.

Jede Bürgerin und jeder Bürger darf nur einmal wählen. EU-Bürgerinnen und -Bürger, die in einem anderen EU-Land wohnen, können dort wählen und sich zur Wahl stellen. Eine Sperrklausel für Parteien, wie die Fünf-Prozent-Hürde, gibt es nicht.

Video | So wird das EU-Parlament gewählt – und das sind seine Aufgaben
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Quelle: epd

Wie bekomme ich die Briefwahlunterlagen?

Wer die Briefwahl nutzen will, konnte bis zum 7. Juni um 18 Uhr bei der Gemeinde seines Hauptwohnortes einen Wahlschein beantragen. Mit diesem werden dann bis zum Wahltag auch die Briefwahlunterlagen verschickt. In den meisten Fällen ist damit die Frist zur Beantragung verstrichen.

In Ausnahmefällen kann man einen Wahlschein allerdings auch noch am Wahltag bis 15 Uhr beantragen, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Die Post stellt auch am Wahlsonntag nicht zu. Wer seine Wahlunterlagen zu spät abschicken würde, hat daher die Möglichkeit, seinen Brief selbst vor Ort bei der zuständigen Gemeinde oder dem Wahlamt einzuwerfen. Dies muss vor Sonntag, 18 Uhr, passieren.

In Deutschland ist es nicht möglich, online an der Europawahl teilzunehmen.

Warum wählen mehrere Länder schon früher?

Nicht in allen Ländern findet die Wahl am Sonntag statt. In manchen Staaten werden die Bürger schon früher an die Wahlurnen gebeten. Als erste haben am Donnerstag bereits die Wählerin den Niederlanden ihre Stimme abgegeben, am Freitag folgen Irland und Tschechien, am Samstag dann weiter Tschechien sowie Italien, Lettland, die Slowakei, Malta und die französischen Überseegebiete.

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Dass die Wahl in manchen Ländern nicht am Sonntag stattfindet, hat meist traditionelle und religiöse Gründe. So wird in den besagten Ländern ohnehin nie sonntags gewählt. Größtenteils soll der religiöse Charakter des Tages nicht beschädigt werden, zudem soll der arbeitsfreie Sonntag den Menschen nicht genommen werden.

Eine Besonderheit gibt es in Estland: Die Esten können bereits seit Dienstag elektronisch wählen – von jedem Computer aus oder per Smartphone. Der Wähler kann sich auch beim weltweit zuerst in Estland eingeführten "E-Voting" umentscheiden. Nur die zuletzt abgegebene Stimme zählt. Das E-Voting läuft bis zum Samstag. Am Wahltag, am Sonntag, ist nur traditionelle Stimmabgabe mit Wahlzettel möglich.

Was wird noch gewählt?

In manchen Bundesländern sind die Einwohner am Sonntag gleich mehrfach zur Wahl aufgerufen. Neben der Europawahl finden dort nämlich auch Kommunalwahlen statt. Das gilt für die Bundesländer Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. In Hamburg finden zudem die Wahlen für die Bezirksversammlungen statt. Die Kommunalwahl in Thüringen fand zwar bereits zwei Wochen zuvor statt, dort kommt es am Sonntag in einigen Kommunen aber zu Stichwahlen.

Was sagen die Umfragen?

In aktuellen Umfragen schneidet die Union unter deutschen Wählerinnen und Wählern am besten ab: CDU und CSU kommen laut der aktuellen Insa-Umfrage für "Bild" zusammen auf 30,5 Prozent. Es folgt mit 16 Prozent die SPD. Die AfD liegt nach deutlichen Verlusten in den vergangenen Wochen mit 15,5 Prozent mittlerweile auf Platz drei. Dahinter liegen die Grünen (12 Prozent), das Bündnis Sahra Wagenknecht (7,5), die FDP (5), Linke (3,5) und die Freien Wähler (2,5). Mehr zu den aktuellsten Umfragewerten lesen Sie hier.

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Europaweit scheint sich die Stimmung nach rechts zu verschieben. Aktuelle Umfragen zeigen, dass die Fraktion "Identität und Demokratie" (ID), zu der bis zu ihrem Ausschluss auch die AfD gehörte, auf 69 Sitze kommen könnte. Aktuell kommt ID auf 49 Mandate. Verlieren könnten vor allem die Grünen, die nach Projektionen des Portals "Euractiv" von 72 auf 55 Mandate zurückfallen. Auch die Fraktion "Renew", zu denen auch die FDP gehört, könnte Sitze verlieren – von 102 auf 81.

Wie setzt sich das Europaparlament zusammen?

Das Parlament setzt sich nach dem Prinzip der "degressiven Proportionalität" zusammen: Größere Staaten haben grundsätzlich mehr Abgeordnete als kleinere Staaten. Diese haben allerdings mehr Abgeordnete pro Einwohner. Jedem Mitglied stehen mindestens sechs, höchstens jedoch 96 Sitze zu.

Als bevölkerungsreichstes Land hat Deutschland 96 Mandate, die bevölkerungsärmsten Länder Malta, Luxemburg und Zypern haben sechs. Insgesamt darf die Anzahl der Abgeordneten im Parlament 750 nicht überschreiten. Dabei ist der Parlamentspräsident nicht eingerechnet.

Was sind die Aufgaben des Parlaments?

Das Europäische Parlament ist gemeinsam mit dem Europäischen Rat das legislative Organ der Europäischen Union, also der Gesetzgeber. Rat und Parlament sind außerdem gemeinsam für den Haushalt der EU verantwortlich. Das Parlament genehmigt den EU-Haushalt und prüft die Verwendung der Mittel.

Darüber hinaus wählt es den Präsidenten und die Mitglieder der Europäischen Kommission, die dem Parlament Rechenschaft ablegen müssen. Es ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU-Bürgerinnen und -Bürger auf europäischer Ebene.

Verwendete Quellen
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