Geplante Urheberrechts-Reform Barley: "Es läuft auf Upload-Filter hinaus"
In der Debatte um die geplante Reform des Urheberrechts hat Justizministerin Barley die Notwendigkeit von Upload-Filtern betont. Sie sehe derzeit keine andere Lösung, Lizenzverstößen vorzubeugen.
Bundesjustizministerin Katarina Barley geht bei der von Digitalpolitikern und Netzaktivisten heftig kritisierten Reform des EU-Urheberrechts fest davon aus, dass sie den Einsatz sogenannter Upload-Filter nötig macht. "Mir sind keine anderen technischen Maßnahmen bekannt, mit denen man Lizenzverstöße verhindern könnte. Insofern läuft es auf Upload-Filter hinaus", sagte die SPD-Politikerin am Freitag in Brüssel.
Die Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD lehnt den verpflichtenden Einsatz solcher Filter im Koalitionsvertrag als unverhältnismäßig ab, stimmte dem Reform-Kompromiss auf europäischer Ebene aber trotzdem zu.
Mehr Pflichten zum Urheberschutz
Das 2016 von der EU-Kommission vorgeschlagene Vorhaben soll das Urheberrecht ans Internet-Zeitalter anpassen. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigten sich Mitte Februar auf einen Gesetzestext. Dieser sieht in Artikel 13 deutlich mehr Pflichten zum Urheberrechtsschutz für Plattformen wie YouTube vor.
Der Einsatz von Upload-Filtern wird zwar nicht explizit vorgeschrieben, Kritiker fürchten aber, dass die Plattformen den Vorgaben nur dadurch nachkommen können. Die Filter prüfen bereits beim Hochladen, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. Gegner der Reform befürchten Zensur und wollen am 23. März in mehreren europäischen Städten dagegen auf die Straße gehen.
Abstimmung ist Ende März
Barley betonte erneut, sie habe bis zum Schluss versucht, Artikel 13 aus dem Reformvorhaben herauszulösen. Das Ziel, Kreative stärker an jenen Erlösen zu beteiligen, die durch ihre Werke im Internet erzielt werden, teile sie jedoch. "Mir geht dabei vor allem um den Schutz von Künstlerinnen und Künstlern, von Kreativen bei der Vermarktung ihrer Werke. Das ist im übrigen auch ein Anliegen, das im Koalitionsvertrag niedergelegt ist."
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Voraussichtlich Ende März stimmt das Europaparlament über die Reform ab. Dann könnte das Vorhaben gestoppt oder verändert werden. Die EU-Staaten müssten Änderungen dann allerdings auch noch zustimmen.
- Nachrichtenagentur dpa