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Großbritannien drohen bei Wortbruch EU-Sanktionen


Brisante Klausel
Großbritannien drohen bei Wortbruch EU-Sanktionen

Von afp, jmt

07.02.2018Lesedauer: 1 Min.
Protest gegen den Brexit in London: Die EU möchte Großbritannien sanktionieren können, wenn sich London in der Übergangsphase nicht an die Regeln hält.Vergrößern des Bildes
Protest gegen den Brexit in London: Die EU möchte Großbritannien sanktionieren können, wenn sich London in der Übergangsphase nicht an die Regeln hält. (Quelle: Tim Ireland/ap)

Wenn London sich in der Übergangsphase nach dem Brexit nicht an die Regeln hält, könnte die Europäische Union ungemütlich werden. Sie behält sich für diesen Fall Sanktionen vor.

Die Europäische Union sieht für die Übergangsphase nach dem EU-Austritt Großbritanniens die Möglichkeit von Sanktionen vor, wenn London sich nicht an die Regeln hält. Dies geht aus einem von den anderen 27 EU-Ländern bewilligten Textentwurf hervor, der am Mittwoch in Brüssel veröffentlicht werden soll.

Zugang zum Binnenmarkt steht auf dem Spiel

Demnach kann Großbritannien der Zugang zum Binnenmarkt verweigert werden, wenn die Regeln missachtet werden, die 21-monatige Übergangsphase aber nicht reicht, um die Angelegenheit vor dem Europäischen Gerichtshof zu klären. Die Klausel zu den Sanktionen wurde am Dienstag in den Entwurf für ein Abkommen zur Übergangsphase eingefügt.

In der Klausel gehe es um einen Mechanismus, "der es der Union erlaubt, gewisse Vorteile auszusetzen, die Großbritannien durch seine Teilnahme am EU-Binnenmarkt hat", verlautete aus EU-Kreisen. Der deutsche Brexit-Beauftragte Peter Ptassek erklärte im Kurzbotschaftendienst Twitter, der Entwurf liefere "die Klarheit, die die Wirtschaft angesichts des Brexit braucht".

Übergangsperiode bis 2020 möglich

Großbritannien soll planmäßig Ende März 2019 aus der EU austreten. London will nach dem Austrittsdatum eine Übergangsphase, in der das Land vorerst noch im EU-Binnenmarkt bleibt. Dies soll Zeit für Verhandlungen über ein Handelsabkommen mit der EU schaffen.

Die EU ist unter einer Reihe von Bedingungen bereit, eine Übergangsperiode bis Ende 2020 zu akzeptieren. Zu diesen gehört, dass die Niederlassungsfreiheit für EU-Bürger im Binnenmarkt weiter gelten muss.

Verwendete Quellen
  • AFP
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