Neuer Gesetzesvorschlag Europaweites Recht auf Rückkehr in Vollzeitarbeit
Nach dem Willen der Europäischen Kommission in Brüssel sollen Eltern künftig mindestens bis zum zwölften Lebensjahr ihrer Kinder EU-weit ein Recht auf zeitlich befristete Teilzeitarbeit haben.
Anschließend sollen sie nach der Teilzeitphase problemlos auf eine Vollzeitstelle zurückkehren können, wie die "Welt am Sonntag" unter Berufung auf einen neuen Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der EU-Elternzeit-Richtlinie von 2010 berichtete. Die Kommission will die Pläne am kommenden Mittwoch im Rahmen einer umfangreichen Initiative zum "Aufbau einer europäischen Säule von sozialen Rechten" präsentieren.
Alle Unternehmen in der Pflicht
"Die Mitgliedstaaten sollen die notwendigen Maßnahmen unternehmen, um sicher zu stellen, dass Arbeitnehmer mit Kindern bis zu einem gewissen Alter, das mindestens bei zwölf Jahren liegen soll, und Betreuungspersonen, das Recht haben, flexible Arbeitsbedingungen zu Betreuungszwecken in Anspruch zu nehmen", heißt es demnach in dem Gesetzesvorschlag der zuständigen EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen. Die Regelung solle für alle Unternehmen gelten, unabhängig von der Betriebsgröße.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken
"Falls die flexiblen Arbeitsvereinbarungen zeitlich begrenzt sind, soll der Arbeitnehmer am Ende des vereinbarten Zeitraums das Recht haben, zu seinen ursprünglichen Arbeitsbedingungen zurückzukehren", heißt es demnach weiter in dem Gesetzesvorschlag. Ziel der Maßnahme ist laut Kommission die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Der Vorschlag deckt sich in Teilen mit Plänen von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), die Eltern und anderen Beschäftigten ebenfalls nach der Teilzeitphase ein Rückkehrrecht auf Vollzeit einräumen will. Dies soll allerdings nur für Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten gelten.