Brexit-Gesetz geändert Oberhaus verpasst Theresa May eine Schlappe
Rückschlag für Premierministerin Theresa May: Das britische Oberhaus hat den Entwurf des Brexit-Gesetzes der Regierung abgeändert.
Eine Mehrheit der Mitglieder im House of Lords stimmte für einen Änderungsantrag, der die Regierung dazu verpflichtet, die Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien trotz Brexit zu garantieren.
Für May ist das zumindest eine symbolische Niederlage. Das Unterhaus hatte ihr Brexit-Gesetz ohne Änderungen durchgewunken. Nun müssen sich die Abgeordneten im House of Commons erneut mit dem Gesetzentwurf beschäftigen.
Unterhaus kann Änderung rückgängig machen
Es wird zwar erwartet, dass sie die Änderung der Lords rückgängig machen, doch mit der Schlappe im Oberhaus ist die harte Linie der britischen Regierung in Frage gestellt.
London lehnt es ab, eine einseitige Garantie für EU-Bürger in Großbritannien auszusprechen. Das soll erst im Rahmen eines Abkommens geschehen, das auch die Rechte von Briten in der EU sicherstellt. In Großbritannien leben etwa drei Millionen EU-Bürger. Knapp eine Million Briten lebt auf dem Kontinent.
Zeitplan gefährdet
Fraglich ist, ob der Zeitplan der Regierung nun durcheinander geraten könnte. Eigentlich sollte das Gesetz bis zum 7. März von beiden Häusern verabschiedet werden. Ob das gelingt, ist ungewiss.
Bis spätestens Ende März will die britische Regierung den EU-Austritt einleiten. Dazu braucht Premierministerin Theresa May die Zustimmung des Parlaments zum Brexit-Gesetz. Noch Stunden vor der Abstimmung im Oberhaus zeigte sich May bei einer Fragestunde im Unterhaus zuversichtlich, dass der Zeitplan eingehalten werden kann.