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Britisches Unterhaus stimmt Brexit-Gesetz zu


Ja vom Oberhaus gilt als sicher
Britisches Unterhaus stimmt Brexit-Gesetz zu

Von dpa
08.02.2017Lesedauer: 1 Min.
Britische Flaggen wehen in der Nähe des berühmten Uhrturms Big Ben in London.Vergrößern des Bildes
Britische Flaggen wehen in der Nähe des berühmten Uhrturms Big Ben in London. (Quelle: dpa-bilder)

Das britische Unterhaus hat dem Brexit-Gesetz der Regierung in letzter Lesung ohne Änderungen zugestimmt. Das Gesetz überträgt Premierministerin Theresa May die Vollmacht, die Scheidung von der EU einzureichen.

Die Zustimmung des Oberhauses steht noch aus, gilt aber als sicher. Versuche der Opposition, Änderungen an dem knapp gehaltenen Gesetzestext vorzunehmen, waren am Dienstag gescheitert. Brexit-Staatssekretär David Jones hatte angekündigt, das britische Parlament werde über ein Abkommen mit der EU am Ende der zweijährigen Austrittsverhandlungen abstimmen dürfen. Eine Ablehnung werde aber nicht zu Nachverhandlungen führen.

Austritt nur mit Zustimmung des Parlaments

Das höchste britische Gericht hatte vergangenen Monat entschieden, dass die Regierung in London den geplanten Austritt aus der EU nur mit Zustimmung des Parlaments in London einleiten darf. Die Volksvertretungen in den Regionen Schottland, Wales und Nordirland bekamen kein Mitspracherecht. Die Mehrheit der Schotten hatte sich beim Brexit-Referendum im vergangenen Jahr gegen einen EU-Austritt Großbritanniens ausgesprochen.

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