Menschenrechts-Gerichtshof urteilt Burka-Verbot in Frankreich rechtens
Staaten in Europa haben das Recht, den Ganzkörperschleier zu verbieten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg billigte in einem europaweit maßgeblichen Urteil das Verbot der Burka in Frankreich.
Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit stelle keine Verletzung der Grundrechte dar, urteilten die Richter in Straßburg. Es sei "legitim", wenn der Staat mit solchen Maßnahmen die Voraussetzungen für ein "Zusammenleben" in der Gesellschaft wahren wolle. Gegen das Urteil ist keine Berufung möglich.
Bei Vermummung droht eine Geldstrafe
Gegen das im April 2011 in Kraft getretene Gesetz hatte eine junge französische Muslimin geklagt. Sie sah mehrere ihrer in der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Grundrechte verletzt - unter anderem die Religionsfreiheit, die Meinungsfreiheit sowie die Achtung des Privat- und Familienlebens.
In Frankreich droht seit dem Jahr 2011 jeder Frau eine Geldbuße von 150 Euro, die auf der Straße und auf anderen öffentlichen Plätzen den Ganzkörperschleier Burka oder den Gesichtsschleier Nikab trägt. Das Gesetz richtet sich allerdings nicht explizit gegen Burka und Nikab, sondern gegen jede Art der Vermummung in der Öffentlichkeit. Im Nachbarland Belgien gilt ebenfalls seit dem Jahr 2011 ein Burka-Verbot. In Deutschland hat bisher Hessen 2011 ein Burka-Verbot im öffentlichen Dienst erlassen.
Burka und Nikab - verschiedene Grade der Verschleierung
Der Ganzkörperschleier, der auch das Gesicht bedeckt, ist die strengste Form der Verhüllung des weiblichen Körpers im Islam. Die verschiedenen Formen des Ganzkörperschleiers werden vor allem in den Staaten der arabischen Halbinsel und in Afghanistan getragen, aber auch in Ägypten und Syrien.
Die aus Afghanistan bekannte Burka ist ein weites Gewand, das über den Kopf gezogen wird und die Frau bis zu den Zehenspitzen komplett verhüllt. Die Augen sind hinter einem feinmaschigen Gitter versteckt.
Der arabische Nikab ist ein Gesichtsschleier, der zu einem langen Gewand plus Kopftuch getragen wird. Der Nikab bedeckt das ganze Gesicht. Er ist schwarz und lässt nur einen kleinen Sehschlitz frei.
Koran bietet Interpretationsspielraum
Im Koran wird die Verhüllung des Gesichts nicht ausdrücklich gefordert. Verse über die Bedeckung des weiblichen Körpers werden von den Anhängern der verschiedenen Rechtsschulen des Islam zudem sehr unterschiedlich interpretiert.
Befürworter der Ganzkörperverschleierung sehen in Burka und Nikab einen Ausdruck für tiefen Glauben. Menschenrechtler und viele Politiker in westlichen Ländern halten die Vollverschleierung für eine Form der Unterdrückung von Frauen.