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Wohnmobil im Herbst an der Straße abstellen: Das ist verboten


Bußgeld droht
Nach dem Saisonende: Wo darf man das Wohnmobil abstellen?

Von dpa, ccn

Aktualisiert am 23.09.2024Lesedauer: 2 Min.
Am Straßenrand abgestellte Wohnmobile (Symbolbild): Das sollten Sie im Herbst zum Ende der Sainson unbedingt beachten.Vergrößern des BildesAm Straßenrand abgestellte Wohnmobile (Symbolbild): Das sollten Sie im Herbst zum Ende der Sainson unbedingt beachten. (Quelle: imago)

Das Ende der Campingsaison ist abzusehen. Wo darf man Wohnanhänger und Wohnmobile für den Winter abstellen? Erlaubt ist das nicht überall.

Am Ende der Campingsaison stellt sich im Herbst für viele Halter die Frage: Wohin mit dem Reisemobil? Grundsätzlich dürfen Wohnmobile und Caravans zwar auch am Straßenrand stehen. Doch es gibt Grenzen.

Ein Wohnwagen darf laut Auto Club Europa (ACE) höchstens zwei Wochen lang am Straßenrand stehen – und auch nur dann, wenn er maximal zwei Tonnen schwer ist. Ansonsten drohen 20 Euro Bußgeld. Wer den Anhänger an das Zugfahrzeug koppelt, kann zwar länger stehenbleiben, muss aber für ausreichende Beleuchtung sorgen, zum Beispiel durch eine Straßenlaterne. Um Ärger mit Anwohnern zu vermeiden, spricht man das Dauerparken außerdem besser mit diesen ab, rät der ACE.

Überall da parken, wo das auch Autos dürfen?

Wohnmobile dürfen grundsätzlich überall stehen, wo normale Autos es auch dürfen. Allerdings müssen sie weniger als 7,5 Tonnen wiegen und eine gültige HU-Plakette tragen. Außerdem müssen Sie die Markierungen der Parkflächen beachten sowie ein Minimum von drei Metern zur Straßenseite gegenüber einhalten.

Schwerere Wohnmobile dürfen innerorts in Wohn- und Erholungsgebieten von 22 bis 6 Uhr sowie sonn- und feiertags nicht abgestellt werden, sondern nur auf Parkplätzen, die das explizit erlauben.

So stehen Caravan und Wohnmobil am sichersten

Am sichersten stehen Wohnmobil und Caravan auf einem überdachten Stellplatz, der Schutz vor Wind und Wetter bietet. Bestenfalls gibt es noch einen festen Zaun und ein sicheres Tor, damit Langfinger sich nicht einfach mit Ihrem rollenden Feriendomizil aus dem Staub machen. Ein solcher Platz muss gar nicht teuer sein, heißt es vom ACE: Im Schnitt sei mit etwa 50 Euro im Monat zu rechnen.

Das alles lässt sich auch auf Privatgrundstücken machen, am besten in einer Garage. Denn bei sogenannten ortsfest genutzten Reisemobilen außerhalb einer Garage könnte ein Wohnanhänger als bauliche Anlage gelten – was eine Genehmigung erforderlich machen würde, so der ACE.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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