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Navi geklaut: Wer zahlt den Diebstahl?


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Ausgeraubt
Navi geklaut: Wer zahlt den Diebstahl?

jk (CF)

22.08.2012Lesedauer: 2 Min.
Autoknacker haben es häufig auf das Navigationsgerät abgesehen.Vergrößern des Bildes
Autoknacker haben es häufig auf das Navigationsgerät abgesehen. (Quelle: imago-images-bilder)
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Böse Überraschung auf dem Parkplatz: Die Scheibe ist zerbrochen und das Navi wurde geklaut. Ein Vorfall dieser Art ist keine Seltenheit: Täglich werden auf Deutschlands Parkplätzen hunderte Navigationsgeräte aus Autos gestohlen. Autofahrer stellen sich dann oft die Frage: Zahlt die Versicherung für den Diebstahl?

Mobiles Navi wird in der Regel nicht erstattet

Nach dem Diebstahl eines mobilen Navigationsgerätes bekommen die betroffenen Autobesitzer in der Regel keine Entschädigung. Da es sich nicht um einen festen Bestandteil des Autos handelt, ist das Gerät im Normalfall nicht in der Teileliste über die Kaskoversicherung mitversichert . Somit wird der Verlust auch nicht erstattet. Tipp: Lassen Sie Ihr mobiles Navigationsgerät von Ihrer Versicherung explizit in die versicherte Teileliste mitaufnehmen, um auf Nummer sicher zu gehen.

Laut Focus könnte die sogenannte Außenversicherung der Hausratversicherung die einzige Hoffnung sein. Hausratversicherer schließen zwar die Einbrüche in Autos aus, allerdings gibt es hier Sonderfälle in geschlossenen Parkhäusern und Tiefgaragen. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass das Auto im Sinne der Klauseln ein Behältnis sei und das Parkhaus ein Gebäude, weshalb der Autoaufbruch innerhalb eines Parkhauses erstattet werden müsse.

digital.t-online.de: Navi-App oder Navigationsgerät – Was ist besser?

„Wem so etwas passiert, der sollte dokumentieren können, dass die Zugänge und Zufahrten zum Parkhaus durch Tore oder Türen gesichert waren“, rät der behördlich zugelassene Versicherungsberater Andreas Kutschera aus Mönchengladbach gegenüber Focus. In neueren Hausratversicherungen haben Versicherer daher häufig schon eine Klausel eingefügt, die eine Entschädigung von verschwundenen Navigationsgeräten explizit ausschließt.

Diebstahl von Navis gezielt absichern

Sie sollten in Ihrem Versicherungsvertrag außerdem genau nachlesen, welches Zubehör mitversichert ist. Meist sind bereits Pauschalen für Zubehör angesetzt. Überschreitet der Wert des gesamten Zubehörs die angesetzte Pauschale, kann diese gegen einen Beitragszuschlag erhöht werden. Das Navi gezielt mitzuversichern lohnt sich in der Regel allerdings nicht.

Verhindern Sie lieber den Diebstahl des Navigationsgeräts aus dem Auto, indem Sie grundsätzlich immer die Fenster schließen, Wertgegenstände niemals offen liegen lassen und auch das Navi, samt Halterung, vor neugierigen Augen verstecken. (Fahrzeugschein im Handschuhfach: Zahlt die Versicherung?)

Fest installiertes Navi: Abzüge bei der Kostenerstattung

Bei fest eingebauten Navis können Sie nach einem Diebstahl Geld für Ersatz und Einbau erwarten. Eine Voll- oder Teilkaskoversicherung zahlt hier neben den Schäden am Auto in der Regel aber nur den Wiederbeschaffungswert eines Gebrauchtgerätes, wie die ARD in ihrem Magazin "Ratgeber Auto+Verkehr" berichtet. Das Alter des Navis bestimmt letztlich den Abzug bei der Ersatzleistung.

Versicherungen ziehen oft zwei Prozent des Neupreises für jeden Monat des Navialters ab. Sie erhalten dann bis zu 75 Prozent weniger Geld, um ein Ersatzgerät zu kaufen. Erkundigen Sie sich auf jeden Fall bei Ihrer Versicherung, ob diese bei einem Diebstahl für die Kosten eines Neugeräts aufkommt. (Was versichert die Teilkaskoversicherung?)

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