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Schadenersatz - Radler stürzt auf Bodenschwelle: Zahlt die Gemeinde?


Schadenersatz
Radler stürzt auf Bodenschwelle: Zahlt die Gemeinde?

Von dpa
01.10.2021Lesedauer: 2 Min.
Sportlich fokussiert: Den Zustand der Straße dürfen sportive Radler aber nicht aus den Augen lassen.Vergrößern des Bildes
Sportlich fokussiert: Den Zustand der Straße dürfen sportive Radler aber nicht aus den Augen lassen. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn./dpa)
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Köln (dpa/tmn) - Augen auf im Straßenverkehr. Das gilt auch für Radler, die sichtlich beschädigte Straßen oder solche mit Hindernissen befahren. Gemeinden müssen Straßen nicht frei von allen Gefahren halten. Schadenersatzforderungen nach einem Sturz können dann ins Leere laufen. Das zeigt ein Fall (Az.: 5 O 86/21) des Landgerichts Köln, auf den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Mit einem Freund liefert sich ein Mann ein privates Radrennen. Mit circa 20 bis 30 km/h fuhren sie in einen Ort. Kurz nach dem Eingangsschild überfuhr der Mann eine geteerte Bodenschwelle und stürzte. Dabei brach er sich ein Schlüsselbein und beschädigte sein Rennrad stark. Für seinen Sturz wollte er die Gemeinde zur Rechenschaft ziehen. Zumindest hätte diese auf die Bodenschwelle aufmerksam machen sollen, so seine Argumentation. Denn so wäre das Hindernis für ihn nicht erkennbar gewesen.

Fast 5000 Euro Schadenersatz gefordert

Er verlangte rund 4800 Euro Schadenersatz. Die Gemeinde wollte nicht zahlen, sie hätte die Verkehrssicherungspflicht nicht verletzt - außerdem hätte die Straße wegen ihres schlechten Zustands "vor sich selbst gewarnt". Der Mann zog vor Gericht.

Ohne Erfolg - die Klage wurde abgewiesen. Die Straße war nach Ansicht des Gerichts in einem verkehrsmäßigen Zustand gewesen. Dazu gehörte auch die Bodenschwelle - ein eingebauter Abfluss zum Abführen von Oberflächenwasser bei Regen. Diese sei deutlich zu erkennen gewesen. Das gilt demnach auch für den ansonsten erkennbar stark beschädigten Zustand der Straße in der direkten Nähe der Schwelle.

Frei von allen Gefahren - das muss eine Gemeinde nicht leisten

Wer eine Straße benutzt, muss sich den Verkehrsverhältnissen anpassen - das gelte auch für Radrennfahrer. Frei von allen Gefahren zu halten - dazu seien Gemeinden nicht verpflichtet. Nur die Gefahren müssen sie ausräumen, die sorgfältige Benutzer der Straße gar nicht oder nicht rechtzeitig erkennen können und sich nicht oder zu spät darauf einrichten können. Ein Warnschild musste hier wegen der "Offensichtlichkeit des Hindernisses" nicht sein.

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