Sonst droht Bußgeld Warum richtiges Blinken im Auto so wichtig ist
Jeder Autofahrer kennt den Blinker, aber viele setzen ihn nicht richtig ein – aus Bequemlichkeit, aber auch aus Unwissenheit. Das kann teuer werden. Wann der Blinker unbedingt gesetzt werden muss.
Wer den Blinker nicht wie vorgeschrieben benutzt, dem droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro. Es kann aber schnell auch um einiges teurer werden, wenn aus falschem Blinkverhalten ein Unfall entsteht. Meist treffe denjenigen die Hauptschuld, der falsch oder gar nicht geblinkt hat. Wer im Ausland fährt, sollte sich vorher mit den Regeln im jeweiligen Land vertraut machen, empfiehlt der ADAC Nordrhein. Doch wie wird in Deutschland richtig geblinkt? Eine Übersicht.
Abknickende Vorfahrtsstraßen
Hier muss immer dann geblinkt werden, wenn man der Vorfahrtsstraße folgt oder von ihr abbiegt. Wer die Straße dagegen geradeaus verlässt, darf nicht blinken.
Rechts ranfahren
Wer auf den Seitenstreifen zum Anhalten oder Parken fährt, muss ebenfalls den Blinker einschalten.
Links- und Rechtsabbiegerspuren
Hier muss der Blinker schon vor dem Einordnen bis zum tatsächlichen Abbiegen eingeschaltet sein. Auch beim Warten auf das Abbiegen vor roten Ampeln sollte bereits während des Heranfahrens und nicht erst beim Anfahren geblinkt werden.
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Überholen
Sowohl beim Ausscheren als auch beim Wiedereinordnen müssen Sie den Blinker setzen. Das gilt auch für das Umfahren eines stehenden Fahrzeugs oder eines Hindernisses auf der Fahrbahn. Vor allem auf Autobahnen ist das Blinken beim Überholen wichtig. Das gilt beim Spurwechsel sowie beim Einfahren und Verlassen der Autobahn.
Kreisverkehr
Auch hier spielt das Blinken eine wichtige Rolle. Stehen vor einem Kreisverkehr die Schilder "Vorfahrt gewähren" und "Kreisverkehr", so haben die Fahrzeuge im Kreisverkehr Vorfahrt. Beim Einfahren in den Kreisverkehr dürfen Autofahrer nicht blinken, beim Verlassen ist das hingegen Pflicht. Stehen vor dem Kreisverkehr dagegen keine Verkehrsschilder, gilt die Regel "rechts vor links".
- Nachrichtenagentur dpa