t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätRecht und Verkehr

Weg mit der Flasche: Pipimachen am Steuer soll verboten werden


Kritiker starten Petition
Pipimachen am Steuer soll verboten werden

Von afp
Aktualisiert am 14.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Auto: Laut Petition würde das Urinieren in Flaschen am Steuer die Aufmerksamkeit des Fahrers beeinträchtigen.Vergrößern des Bildes
Auto: Laut Petition würde das Urinieren in Flaschen am Steuer die Aufmerksamkeit des Fahrers beeinträchtigen. (Quelle: Steinach/imago-images-bilder)
News folgen

Auch wenn das Problem bislang vielleicht noch nicht wirklich ins öffentliche Bewusstsein vorgedrungen ist – dem Bundestag liegt es nun ganz offiziell vor: Das Urinieren in Flaschen während des Autofahrens soll durch eine Petition verboten werden.

Pipimachen am Steuer soll verboten werden – so sieht es jedenfalls eine von Bürgern eingebrachte Petition vor, die auf der Internetseite des Bundestags um Unterstützer wirbt. Die Autoren weisen auf den in der Transport- und Logistikbranche herrschenden Zeitdruck hin, der vor allem Lkw-Fahrer zu dem unkonventionellen Verhalten animiere.

Gründe für das geforderte Verbot

Das Pinkeln in Flaschen beim Fahren sei zu vergleichen "mit der Benutzung von Mobiltelefonen während der Fahrt", heißt es in der Begründung der Petition. Dies sei ein Problem, weil es "die Aufmerksamkeit des Fahrers und die sichere Lenkbarkeit des Kfz erheblich beeinträchtigt". Zudem komme es immer wieder vor, dass die zweckentfremdet benutzen Flaschen "oft auch noch in der Umwelt landen, anstatt ordnungsgemäß entsorgt zu werden".

Die Autoren der Petition halten deshalb eine Änderung der Straßenverkehrsordnung für gerechtfertigt. Wenn die Petition eine Zahl von 50.000 Mitzeichnern erreicht, muss der Petitionsausschuss darüber befinden, ob sie im Parlament öffentlich beraten wird.

Bis Mittwochmittag summierte sich die Zahl der Mitzeichner auf 27. Es fehlten also noch 49.973 Unterstützer. Die Zeichnungsfrist läuft am 26. Mai ab.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website