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Bei Werkstattbesuch Schlüssel im Briefkasten: Wer haftet nach Autodiebstahl?


Werkstattbesuch
Schlüssel im Briefkasten: Wer haftet nach Autodiebstahl?

Von dpa
Aktualisiert am 19.02.2021Lesedauer: 2 Min.
Abschließen und ab in den Briefkasten der Autowerkstatt: Verschaffen sich Diebe aber Zugang zum Schlüssel, kann das zu Ärger mit der Versicherung führen, wenn das Auto geklaut wurde.Vergrößern des Bildes
Abschließen und ab in den Briefkasten der Autowerkstatt: Verschaffen sich Diebe aber Zugang zum Schlüssel, kann das zu Ärger mit der Versicherung führen, wenn das Auto geklaut wurde. (Quelle: Sina Schuldt/dpa-tmn/dpa)
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Die Werkstatt hat schon zu, aber Sie wollen Ihr Auto schon einmal für den nächsten Tag abgeben: Häufig landet der Schlüssel dann im Briefkasten. Doch was passiert, wenn dann das Auto gestohlen wird?

Wer seinen Autoschlüssel in den Briefkasten der Reparaturwerkstatt wirft, bekommt im Einzelfall nach einem Diebstahl seines Autos den Schaden ersetzt. Das zeigt ein Fall (Az.: 13 O 688/20), der von der Versicherungskammer des Landgerichts Oldenburg verhandelt wurde.

Ein Mann hatte am Sonntag den Autoschlüssel in den Briefkasten einer Werkstatt geworfen. Allerdings wurde das Auto gestohlen und die Sache landete vor Gericht, weil die Versicherung aufgrund von grober Fahrlässigkeit die Leistung kürzen wollte.

Schlüssel einfach in den Briefkasten? Kann fahrlässig sein

Zwar kann laut der Kammer das Einwerfen des Schlüssels durchaus als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, die zu einer Leistungskürzung der Kaskoversicherung führen kann. Doch es komme auf die Umstände des Einzelfalls an und so darauf, ob für jeden "einleuchtend und ersichtlich" sei, dass ein in den Briefkasten eingeworfener Schlüssel leicht wieder herausgezogen werden könne. Es spielt auch eine Rolle, ob sonstige Umstände den Verdacht aufkommen lassen müssen, dass der Schlüssel dort nicht sicher ist und Dritte leichten Zugang haben.

Die Begebenheiten vor Ort sprachen für den Kläger

Das war hier nicht der Fall. Der Kasten befand sich seitlich im Eingangsbereich, der aber zurückgesetzt und hinter den Fenstern des Schauraums ins Gebäude hineingezogen lag. Zudem sah er von außen so aus, als würden Teile durch den Schlitz weit nach unten fallen und nicht von außen erreich- und herausholbar sein. Auch schien er einen nicht leicht aufbrechbaren Eindruck zu machen.

Die Kammer war überzeugt, dass dem äußeren Anschein nach dem Mann keine Bedenken kommen mussten, dass Unbefugte an den Schlüssel kommen könnten. Auch hatte er ausgesagt, dass er darauf geachtet hätte, dass der Schlüssel nach unten fiel. Die Versicherung musste den Schaden ersetzen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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