Risiken vermeiden Nicht angeschnallt: Mitverschulden nach Autounfall?
Wer unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalls wird, hat Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld – aber auch, wenn man sich nicht angeschnallt hatte?
Wer sich im Auto nicht anschnallt, riskiert nicht nur Bußgelder und seine Gesundheit. Selbst nach unverschuldeten Unfällen können ein Mitverschulden und die Verringerung von Ansprüchen folgen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts München (Az.: 10 U 3171/18).
Im konkreten Fall fuhr ein Autofahrer auf das vor ihm abbremsende Fahrzeug auf. In Folge schob dieses ein weiteres in die Gegenfahrbahn, wo es mit dem entgegenkommenden Auto zusammenstieß. Dessen Fahrer erlitt dadurch schwere Knieverletzungen. Er verklagte den Verursacher des Unfalls auf Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Fehlendes Anschnallen wirkt sich auf Urteil aus
Damit war er nur zum Teil erfolgreich. Denn er musste sich ein Mitverschulden von 30 Prozent zuschreiben lassen. Grundsätzlich ist bei der gegebenen Unfallsituation eine Haftung von 100 Prozent anzunehmen: Denn derjenige, der auffährt, haftet nach dem Anscheinsbeweis in der Regel auch voll.
Doch musste laut Gericht hier Berücksichtigung finden, dass der Geschädigte nicht angeschnallt war. Die erlittenen Verletzungen wären nicht so schwer gewesen, wenn er den Gurt angelegt hätte. Das Abrutschen in den Fußraum und die daraus resultierende Knieverletzung wären zumindest abgemildert worden.
- Nachrichtenagentur dpa-tmn