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Rückwärts aus der Einfahrt: Bei Kollision droht Alleinschuld


Viel Geld steht auf dem Spiel
Diese Rückfahr-Regel kennen viele nicht

Von t-online, mab

Aktualisiert am 30.04.2025 - 14:46 UhrLesedauer: 2 Min.
Der Schulterblick reicht nicht immer: Wer rückwärts in den Verkehr einfährt, haftet bei einem Unfall in der Regel allein – auch bei schlechter Sicht.Vergrößern des Bildes
Der Schulterblick reicht nicht immer: Wer rückwärts in den Verkehr einfährt, haftet bei einem Unfall in der Regel allein – auch bei schlechter Sicht. (Quelle: Monkey Business 2 via www.imago-images.de)
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Wer rückwärts aus einer Einfahrt fährt, trägt die volle Verantwortung. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Itzehoe – und erinnert daran, wie riskant die falsche Perspektive sein kann.

Ein Urteil, das ins Gedächtnis gehört: Das Landgericht Itzehoe hat klargestellt, was viele Autofahrer nicht wissen – wer rückwärts aus einer Einfahrt fährt, trägt bei einem Unfall in der Regel die volle Schuld.

In dem Fall (Az.: 6 O 336/17) fuhr eine Frau rückwärts aus ihrem Grundstück. Die Sicht war durch Büsche eingeschränkt, auf der Straße näherte sich ein anderes Auto. Es kam zum Zusammenstoß. Beide wollten Schadenersatz – und keiner wollte schuld sein.

Schlechte Sicht? Dann hilft nur Anhalten

Die Rückwärtsfahrende sagt: Sie habe schon gestanden. Die andere sei "reingeschossen". Außerdem sei Tempo 50 an dieser Stelle unverantwortlich. Doch das Gericht ließ kein Argument gelten.

Die Begründung: Beim Rückwärtsfahren gilt die höchste Sorgfaltspflicht. Wer aus einer Einfahrt herausfährt, muss sich vergewissern, dass er niemanden gefährdet. Punkt. Und wer nichts sieht, muss eben warten – oder einen Einweiser holen.

Keine Teilschuld – volle Haftung

Die Autofahrerin auf der Straße fuhr demnach legal. Tempo 50 war erlaubt – und sie hatte keine Chance, das andere Auto rechtzeitig zu erkennen oder auszuweichen. Die Rückwärtsfahrende trägt deshalb die Verantwortung. Und zwar ganz allein.

Das Urteil fiel eindeutig aus: kein Schadenersatz für die Frau aus der Einfahrt. Sie hat die Kollision verschuldet – trotz langsamer Fahrt und vermeintlichem Stillstand. Entscheidend war: Sie hat die Gefahr geschaffen.

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Rückwärtsfahren ist riskant

Laut Straßenverkehrsordnung (§ 9 Abs. 5 StVO) darf beim Rückwärtsfahren niemand gefährdet werden. Im Klartext: Wer rückwärts fährt, tut dies auf eigene Gefahr. Ob aus der Parklücke oder aus der Hofeinfahrt – der Rückwärtsfahrende haftet.

Lieber zweimal schauen – oder stehen bleiben

Beim Rückwärtsfahren sieht man nicht alles. Und was man übersieht, kann teuer werden. Deshalb: Fenster runter, Rückspiegel prüfen, Schulterblick – und im Zweifel jemanden bitten, beim Ausparken zu helfen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • ruv.de: Unfall beim Rückwärtsfahren: Wer ist schuld?
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