t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätRecht und Verkehr

Blechschaden oder Verletzte: Muss man die Polizei nach einem Unfall rufen?


Blechschaden oder Verletzte
Nach Unfall: Muss man die Polizei immer rufen?

Von dpa-tmn, AM

Aktualisiert am 06.03.2021Lesedauer: 2 Min.
Handy: Autofahrer sind nach einem Verkehrsunfall nicht immer verpflichtet, die Polizei zu rufen.Vergrößern des Bildes
Handy: Autofahrer sind nach einem Verkehrsunfall nicht immer verpflichtet, die Polizei zu rufen. (Quelle: Ivanko_Brnjakovic/getty-images-bilder)

Manchmal geht es ganz schnell – es kracht und die Aufregung ist groß. Wenn außer einem Blechschaden nichts Schlimmeres passiert ist, stellt sich zurecht die Frage, ob ein Anruf bei der Polizei wirklich notwendig ist.

Autofahrer sind nach einem Verkehrsunfall nicht immer verpflichtet, die Polizei zu rufen. Das teilt der Deutsche Anwaltverein (DAV) mit. Sind alle Beteiligten einverstanden, können sie darauf verzichten.

Bei Verletzten besser Krankenwagen und Polizei rufen

Leichtverletzte etwa mit Stauchungen oder Prellungen können sich für oder gegen Polizei entscheiden. "Immer dann, wenn man das Gefühl hat, besser einen Krankenwagen zu rufen, ist auch die Polizei ratsam", sagt Swen Walentowski vom DAV. Das sei auch als Beweissicherung für etwaige Spätfolgen neben eigenen Fotos sinnvoll.

Schwerverletzte, Tote, oder Fahrerflucht: Polizei unbedingt rufen

Ein Muss ist die Polizei allerdings, wenn es bei dem Unfall schwerere Verletzungen oder gar Tote gegeben hat. Ebenfalls zu alarmieren ist sie immer, wenn einer der Unfallbeteiligten das möchte. In diesem Fall müssten auch die anderen so lange vor Ort warten, bis die Polizei eintrifft. Die Beamten sind auch zu rufen, wenn ein Unfallbeteiligter etwa bei Fahrerflucht nicht mehr am Unfallort ist.

Auch ohne Polizei Protokoll erstellen

Um Bagatellunfälle ohne Polizei zu regeln, ist immer ein Protokoll sinnvoll. Es sollte mindestens das Kennzeichen des Unfallgegners, Namen und Adressen der beteiligten Fahrer sowie Zeugen, Ort und Zeit umfassen. Fotos vom eigenen und gegnerischen Fahrzeugschaden ergänzen das Schreiben. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

Mietwagen und Versicherungsklauseln

Erfolgt der Unfall mit einem Mietwagen, sollten Sie in jedem Fall die Polizei einschalten. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Autovermieter ist zumeist vermerkt, dass die Polizei zwingend benachrichtigt werden muss, da ansonsten der Versicherungsschutz erlischt. Zwar erklären einige Gerichte diesen Teil für ungültig, dennoch empfiehlt es sich den Vorgaben Folge zu leisten, um späteren Scherereien aus dem Weg zu gehen.

Auch sollten Sie die AGB Ihrer eigenen Autoversicherung kennen. Verlangt Ihr Versicherer das Einschalten der Polizei, sollten Sie dem nachgeben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website