Unfall an einer Ampel Wer ohne Grund abrupt bremst, trägt die Hauptschuld
Ohne einen wichtigen Anlass zu bremsen, kann unangenehme Folgen haben: Wer mit dem Auto ohne zwingenden Grund abrupt bremst, kann bei einem Auffahrunfall die Hauptschuld zugewiesen bekommen. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Saarbrücken hervor (Az.: 13 S 67/15).
Im verhandelten Fall stand eine Autoschlange vor einer roten Ampel. Bei grün fuhren die ersten zwei Autos an. Die Fahrerin des dritten Autos startete zunächst ebenfalls, bremste dann aber abrupt ab. Dadurch fuhr der vierte Autofahrer auf.
Versicherung weigerte sich zu zahlen
Die Fahrerin dachte laut eigenen Angaben, dass eine von rechts kommende Radfahrerin die für sie geltende rote Fußgängerampel ignorieren könnte. Die Autofahrerin machte ihren Schadenersatzanspruch bei der Haftpflichtversicherung geltend, die sich aber gegen eine volle Zahlung sträubte. Denn der Hintermann müsse nicht mit dem plötzlichen Bremsen rechnen.
Das Landgericht entschied gegen die Klägerin: Es sei untersagt, ohne triftigen Grund stark zu bremsen. Zeugenaussagen konnten bestätigen, dass die Radfahrerin nicht erkennen ließ, dass sie gegen die Verkehrsregeln handeln würde.
Auffahrender trägt Schuld zu einem Drittel
Jeder Teilnehmer am Straßenverkehr ist aber laut Gericht verpflichtet, auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu achten, um auch vor plötzlichen Hindernissen stoppen zu können. Daher wurde dem Auffahrenden ein Haftungsanteil von einem Drittel auferlegt.