Wer haftet vorm Supermarkt? Unfall auf dem Parkplatz: Was sogar Unschuldigen droht
Wenn es auf dem Supermarktparkplatz kracht, beginnt oft ein juristisches Tauziehen um die Schuldfrage. Warum auch Unschuldige nicht immer ungeschoren davonkommen, lesen Sie hier.
Ein schneller Zwischenstopp zum Einkaufen kann unerwartet enden, wenn man mit einem Blechschaden aus der Parklücke kommt. Dabei ist es oft schwierig zu entscheiden, wer schuld an einem Unfall auf einem Supermarktparkplatz ist.
Bei solchen Parkplatzunfällen kommt es in der Regel zu einer Haftungsverteilung zwischen den Beteiligten. Die Verkehrsgerichte entscheiden oft zu Ungunsten des vermeintlich Unschuldigen, auch wenn sich einer im Recht fühlt. Nicht selten wird ein Mitverschulden von jeweils 50 Prozent angenommen.
Privatparkplätze und die StVO
Auch wenn es sich bei einem Supermarktparkplatz um ein Privatgrundstück handelt, gehört er zum öffentlichen Verkehrsraum und unterliegt damit der Straßenverkehrsordnung (StVO), sobald er der Allgemeinheit zugänglich ist. Wer glaubt, auf der Fahrspur zwischen den Parkbuchten rechts vor links oder Vorfahrt zu haben, liegt falsch.
Aus rechtlicher Sicht dienen die Fahrstreifen auf dem Parkplatz in erster Linie dem Rangieren und nicht dem normalen Verkehrsfluss. Beim Rangieren sind daher erhöhte Sorgfalt und besondere Rücksichtnahme geboten. Im Falle eines Unfalls wird dem Vorfahrtsberechtigten häufig ein Mitverschulden – in der Regel zwischen 20 und 25 Prozent – angelastet.
Wie Sie Parkplatzunfälle verhindern können
Auf Parkplätzen sind ständige Aufmerksamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich. Die Fahrzeugführer müssen sich stets so verhalten, dass niemand gefährdet, behindert oder geschädigt wird. Dazu gehört auch, jederzeit bremsbereit zu sein.
Übrigens: Auf Parkplätzen gilt Schrittgeschwindigkeit. Verursacht jemand wegen überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall, kann ihm die volle Schuld zugeschrieben werden.
Was Sie nach einem Unfall tun sollten
Grundsätzlich sollte nach einem Unfall immer die Polizei gerufen werden – sie klärt zwar nicht unbedingt die Schuldfrage vor Ort, aber ihr Bericht kann wichtig sein – besonders bei Leasing- oder Mietfahrzeugen. Außerdem ist es ratsam, Zeugen zu suchen und Fotos vom Unfall zu machen.
Schließlich sollte man nicht vorschnell die Schuld an einem Unfall auf sich nehmen, denn das kann dazu führen, dass die eigene Versicherung die Leistung verweigert.
- Nachrichtenagentur dpa