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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Ratten im Wohnmobil Rücktritt vom Kaufvertrag rechtens
Ungeziefer im Wohnmobil, das ist an sich schon eine eher ekelige Vorstellung. Doch wenn zum Beispiel durch Rattenbefall die Fahrzeugsubstanz angegriffen wird, ist das ein berichtigter Grund, um vom Kaufvertrag zurückzutreten. So hat es jetzt zumindest das Landgericht in Freiburg entschieden.
Wohnmobil: Ratten nagen an der Bordelektronik
Der Kläger hatte für 72.500 Euro ein Wohnmobil gekauft und bereits auf der Fahrt nach Hause sowie einen Tag später Fehlermeldungen der Bordelektronik festgestellt. Noch einen Tag später fand er Spuren von Rattenbefall.
Bessert der Verkäufer nicht nach, gibt es das Geld zurück
Nachdem der Verkäufer eine Frist zur Nachbesserung hatte verstreichen lassen, erklärte der Käufer den Rücktritt vom Kauf und verlangte den Kaufpreis zurück.
Angenagte Kabel begründen Rücktritt vom Kaufvertrag
Das sahen die Richter als begründet an. Gerade wenn wichtige Teile der Fahrzeugelektronik oder Kabel angenagt würden, bestehe die Gefahr, dass das Fahrzeug nicht weiterbenutzt werden könne.
Rasche Entdeckung spricht für den Befall zum Übergabezeitpunkt
Im Übrigen spreche die schnelle Entdeckung des Rattenbefalls dafür, dass dieser schon bei Übergabe des Wohnmobils vorgelegen habe, zitiert der Deutsche Anwaltverein das Landgericht. (AZ: 6 O 277/12)