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Abschleppkosten werden auch ohne Abschleppen fällig


Fahrverhalten
Abschleppkosten werden auch ohne Abschleppen fällig

nb (CF)

Aktualisiert am 14.08.2012Lesedauer: 2 Min.
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Je nach Region können die Abschleppkosten beim Falschparken beträchtlich sein: In Großstädten werden in der Regel um die 130 bis 180 Euro fällig. Doch wie verhält es sich in Situationen, in denen der Fahrer während des Abschleppvorgangs am Fahrzeug erscheint?

Abschleppkosten nach Falschparken

Wenn das Parkplatzangebot eingeschränkt ist, lässt sich so mancher Autofahrer dazu hinreißen, den Wagen regelwirdrig abzustellen. Werden Parksünder erwischt, kommt ihnen der Fehltritt aber teuer zu stehen, denn dann müssen sie neben den Abschleppkosten auch noch für das Verwarnungsgeld und die Verwaltungskosten aufkommen. Aber werden die Verwaltungskosten auch fällig, wenn der Fahrer noch während des Apschleppvorgangs erscheint und dieser unterbrochen wird? Ja, entschied das Verwaltungsgericht Aachen nach Angaben des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) im April 2011.

Auch Leerfahrten müssen bezahlt werden

Und so kam es zu der Entscheidung: Ein Autofahrer hatte seinen Wagen auf einem Sonderstreifen für Taxis und Omnibusse abgestellt und sollte abgeschleppt werden. Zwar konnte der Einsatz abgebrochen werden, weil der Fahrzeughalter noch rechtzeitig erschien, zahlen musste dieser jedoch trotzdem. Auch die Verwaltungsgebühren in Höhe von 50 Euro, die die Kommune forderte. Dagegen klagte der Mann, weil er der Ansicht war, dass der Stadt kein besonderer Verwaltungsaufwand entstanden sei - erfolglos.

Das Verwaltungsgericht Aachen argumentierte, dass auch bei so genannten „Leerfahrten“ grundsätzlich alle Kosten vom Fahrzeughalter zu begleichen sind, da sich der durchschnittliche Verwaltungsaufwand im Ergebnis nicht von den "normalen" Abschleppmaßnahmen unterscheide, so der DAV weiter.

Verwaltungsgebühren von Region abhängig

Wie hoch die besagten Verwaltungsgebühren ausfallen, hängt von der Region ab. Mit 50 Euro lag der Fall in Aachen noch am unteren Ende der Skala: Der gesetzlich geregelte Rahmen umfasst einen Bereich zwischen 25 und 150 Euro. Je nach Region kann das Falschparken also auch Mal über 300 Euro kosten.

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