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Die Regeln beim Blaulicht-Einsatz: Darf die Polizei alle Verkehrsregeln brechen?


Einsatzfahrt mit Blaulicht
Darf die Polizei alle Verkehrsregeln brechen?

Von t-online, mab

07.06.2024Lesedauer: 2 Min.
Polizei im Einsatz: Das Tempo muss im Verhältnis zur Gefährdung stehen.Vergrößern des Bildes
Polizei im Einsatz: Das Tempo muss im Verhältnis zur Gefährdung stehen. (Quelle: IMAGO/Fotostand / K. Schmitt)

Auf dem Weg zum Polizeieinsatz muss es schnell gehen. Dabei kommt es immer wieder zu Unfällen. Welche Regeln gelten?

Die Polizei soll Leben retten – anstatt sie zu gefährden. Dürfen die Beamten auf dem Weg zum Einsatz alle Verkehrsregeln über Bord werfen?

Sonderrechte für Einsatzfahrzeuge

Nach § 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste und andere Einsatzkräfte von den Verkehrsvorschriften abweichen, wenn dies zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Das bedeutet, dass sie beispielsweise rote Ampeln überfahren oder Geschwindigkeitsbegrenzungen überschreiten dürfen, um schnellstmöglich zum Einsatzort zu gelangen.

Diese Voraussetzungen gelten

Um Sonderrechte in Anspruch nehmen zu können, müssen Einsatzfahrzeuge in der Regel Blaulicht und Martinshorn einschalten. Damit wird den anderen Verkehrsteilnehmern signalisiert, dass höchste Eile geboten ist und sie Platz machen müssen. Ohne diese Signale haben Einsatzfahrzeuge kein Wegerecht und müssen sich an die normalen Verkehrsregeln halten.

Verhältnismäßigkeit und öffentliche Sicherheit

Auch bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten müssen die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die Polizei trotz der Sonderrechte mit größtmöglicher Vorsicht fahren muss, um andere Verkehrsteilnehmer nicht unnötig zu gefährden.

Das bestätigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin: Ein Polizeibeamter, der auf einer Einsatzfahrt die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten und einen Unfall verursacht hatte, wurde zur Verantwortung gezogen. Sein Tempo stand in keinem Verhältnis zu der Gefahr für die öffentliche Sicherheit, die vom Einsatzort ausging, sagte das Gericht.

Sonderrechte gelten auch im privaten Auto

Sonderrechte können auch mit privaten Fahrzeugen in Anspruch genommen werden, wenn die Umstände es nötig machen. Das gilt beispielsweise für Feuerwehrleute auf dem Weg zum Gerätehaus oder für Zivilfahrzeuge der Polizei, sofern eine entsprechende Dringlichkeit vorliegt.

Verwendete Quellen
  • malteser.de: Blaulicht im Straßenverkehr: So verhältst du dich richtig
  • autozeitung.de: Richtig handeln bei sich nähernden Einsatzfahrzeugen
  • fr.de: Muss man auch bei Blaulicht zur Seite fahren?
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