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Fahrverbot verhindern: So nutzen Sie Einspruch und Argumente effektiv


Lenkrad weg – oder doch nicht?
Fahrverbot: So können Sie es verhindern

Von t-online, mab

Aktualisiert am 30.04.2025 - 09:56 UhrLesedauer: 2 Min.
Polizeikontrolle: Dürfen Autofahrer jetzt lügen – und müssen sie alles mitmachen, was der Beamte verlangt?Vergrößern des Bildes
Wer den Lappen los ist, hat manchmal doch noch Chancen: Ein Einspruch kann sich lohnen. (Quelle: Christoph Hardt)
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Wer den Führerschein abgeben soll, muss nicht tatenlos zusehen. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich ein Fahrverbot vermeiden – durch Einspruch, höhere Zahlung oder gute Argumente. Doch nicht immer hilft das.

Ein Fahrverbot kommt selten gelegen – und meist schneller als gedacht. Drei Punkte, ein Bußgeld, vier Wochen Pause. So steht es oft im Brief. Doch wer sich zu wehren weiß, hat manchmal eine Wahl: Einspruch, Argumente, Anwalt. Das geht – aber nicht für jeden.

Wann sich Einspruch lohnt

Ein Fahrverbot muss nicht das letzte Wort sein. Wer fristgerecht – in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung – Einspruch einlegt, kann prüfen lassen, ob die Strafe gerecht ist. Denn nicht selten sind Bußgeldbescheide fehlerhaft. Und nicht jede Ordnungswidrigkeit rechtfertigt ein Fahrverbot. Schon gar nicht, wenn es die erste war.

Geld statt Pause: Die Ausnahmen

In bestimmten Fällen kann das Fahrverbot durch ein höheres Bußgeld ersetzt werden. Voraussetzung: Der Fahrer ist beruflich auf das Auto angewiesen – zum Beispiel als Außendienstler, Pfleger oder Handwerker. Auch Krankheit oder ein Wohnort ohne öffentliche Verkehrsmittel können ein Argument sein.

Wichtig: Diese Regel gilt fast nur für Ersttäter. Wer bereits mehrfach auffällig geworden ist, hat schlechte Karten.

Wann das Fahrverbot bleibt

Rotlicht, Alkohol, Drogen – hier endet der Spielraum. Auch wer geblitzt wird, obwohl er schon ein dickes Punktekonto in Flensburg hat, kommt selten davon. Der Gesetzgeber sieht Fahrverbote nicht als Strafe, sondern als Schutz für andere. Und wer diesen Schutz braucht, ist nicht verhandlungsfähig. Wiederholungstäter sowieso nicht.

Fahrverbot vermeiden – die Möglichkeiten

  • Fristgerechter Einspruch (innerhalb von 14 Tagen)
  • Umwandlung in Geldstrafe bei beruflicher oder gesundheitlicher Notwendigkeit
  • Punkteabbaukurs zur Verbesserung der Ausgangslage
  • Hilfe durch Anwalt für Verkehrsrecht
  • Keine Umwandlung bei Alkohol-, Drogen- oder Rotlichtvergehen
  • Keine Chancen für Wiederholungstäter

Hilfe vom Profi

Wer seinen Führerschein behalten will, sollte sich frühzeitig an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht wenden. Er kennt nicht nur den Bußgeldkatalog, sondern auch die Spielräume. Manchmal ist schon die Vermeidung eines Formfehlers entscheidend.

Wie immer gilt: Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Wer zu spät kämpft, meist auch.

Verwendete Quellen
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