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Auto-Quiz: Zu welchem Ort gehört das Nummernschild? | Allgemeinwissen


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Quiz: Welches Nummernschild gehört zu welchem Ort? – Teil 3

  • Catherina Liesenberg
Von Catharina Liesenberg

Aktualisiert am 22.01.2024Lesedauer: 1 Min.
Wissen Sie, welches Nummernschild zu welchem Ort gehört? Stellen Sie Ihr Können auf die Probe.Vergrößern des Bildes
Wissen Sie, welches Nummernschild zu welchem Ort gehört? Stellen Sie Ihre Kenntnisse auf die Probe. (Quelle: diephosi/Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Wirft man auf der Autobahn einen Blick auf die Kennzeichen der Wagen vor und hinter sich, merkt man, dass sie aus ganz Deutschland kommen. Doch woher genau?

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So setzt sich ein Kennzeichen zusammen

Kfz-Kennzeichen in Deutschland bestehen aus einem Unterscheidungszeichen, das aus einem bis drei Buchstaben besteht ( z. B. „KA“) sowie der Erkennungsnummer. Diese ist eine Kombination aus einem oder zwei Buchstaben sowie einer bis vier Ziffern (z. B. „MM 1907“).

Das bedeutet das Unterscheidungszeichen

Die Unterscheidungszeichen setzen sich aus einem bis drei Buchstaben zusammen. Diese stehen für den jeweiligen Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde, in welchem das angemeldete Fahrzeug regelmäßig befindlich ist. Während Umlaute in den Unterscheidungszeichen erlaubt sind, muss in den Erkennungsnummern auf diese verzichtet werden.

Besonderheiten bei Unterscheidungszeichen

Zudem gibt es bei den Unterscheidungszeichen auch Sonderzeichen. Diese kommen zum Einsatz für Fahrzeuge von Bundes- und Landesorganen, der Bundespolizei oder Bundeswehr, des Technischen Hilfswerks, der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, des Diplomatischen Korps im Inland. Auch einige internationale Organisationen, etwa die NATO, haben ein eigenes Unterscheidungszeichen. Die Kraftfahrzeuge (Kfz( des Bundespräsidenten tragen beispielsweise das Sonderzeichen "0-1", das Kfz des Bundestagspräsidenten ist mit "1-1" gekennzeichnet.

Insgesamt gibt es in Deutschland mittlerweile weit über 700 Buchstabenkombinationen für die verschiedenen Orte und Einrichtungen. Seit dem 1. November 2012 ist es Verwaltungsbezirken außerdem gestattet mehr als ein Unterscheidungszeichen zu führen, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.

Dabei dürfen jedoch nur diejenigen beantragt werden, die schon vor dem 25. Oktober 2012 vergeben worden sind.

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