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Digitales Zugticket ist ungültig? Wann Sie ein Beförderungsentgelt riskieren


Unfreiwilliges Schwarzfahren
Trotz gültigem Fahrausweis können Sie sich strafbar machen

Von t-online, ktz

29.08.2023Lesedauer: 1 Min.
Eingescannt: Wer ein digitales Zugticket nutzt, muss einiges beachten.Vergrößern des Bildes
Eingescannt: Wer ein digitales Zugticket nutzt, muss einiges beachten. (Quelle: IMAGO / Panthermedia)
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Wer mit der Deutschen Bahn fährt, kann sein Ticket auch auf dem Smartphone vorzeigen. In einem Fall ist das digitale Zugticket jedoch ungültig.

Beim Schwarzfahren will niemand gerne erwischt werden, vor allem wenn man glaubt, nicht schuldig zu sein. Die Verbraucherzentrale NRW klärt auf, dass auch unfreiwilliges Schwarzfahren durchaus seine Konsequenzen hat. Denn wer das Ticket lediglich abfotografiert oder davon einen Screenshot gemacht, hat eigentlich keines parat. Schaffner machen da nur selten eine Ausnahme.

Digital-Ticket ist nicht gleich Digital-Ticket

Die Richtlinien der Deutschen Bahn sind eindeutig: Der QR-Code des digitalen Zugtickets ist nur dann gültig, wenn dieser als PDF-Datei auf dem Smartphone abgerufen wird. Dabei muss es sich um das offizielle Dokument handeln, das die Bahngesellschaft vor Reiseantritt als E-Mail versendet hat, informiert die Verbraucherzentrale NRW. Wer hingegen auf das Handy-Ticket zugreift, muss dieses über die "DB-Navigator"-App aufrufen.

Wer zwar ein Ticket online erworben, aber lediglich den QR-Code oder das Ticket als Ganzes abfotografiert hat, riskiert ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" von 60 Euro. Diese Strafe fällt immer dann an, wenn Fahrgäste ohne oder mit einem ungültigen Ticket unterwegs sind.

"Dass einige Kontrolleure einen Screenshot des Tickets trotzdem durchgehen lassen, ist so gesehen reine Kulanz", erklärt Melanie Schliebener von der Schlichtungsstelle Nahverkehr bei der Verbraucherzentrale NRW. Reisende sollten sich darauf aber nicht verlassen.

Verwendete Quellen
  • bahn.de: "Kurz erklärt: Das Handy-Ticket vs. Online-Ticket"
  • presseportal.de: "Wussten Sie schon..., dass der Screenshot eines digitalen Zugtickets nicht ausreicht?"
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