Sichtweite unter 50 Metern Wann die Nebelschlussleuchte erlaubt ist
München (dpa/tmn) - Im Herbst müssen Autofahrer sich auf Nebel und schlechte Sicht einstellen. Die Nebelschlussleuchte dürfen sie aber erst anmachen, wenn die Sichtweite unter 50 Meter sinkt, erläutert der Tüv Süd. Und das gilt explizit nur bei Nebel und nicht etwa bei starkem Regen oder Schneefall.
Liegt Sichtweite unterhalb des Richtwerts, gilt zudem eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Lichtet sich der Nebel entsprechend, müssen Autofahrer die besonders hell strahlende Leuchte wieder ausschalten, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu blenden.
Nebelscheinwerfer dürfen Fahrer dagegen auch einschalten, wenn nicht nur Nebel, sondern auch Regen oder Schneefall die Sicht behindert. Nebel kann vor allem in der Nähe von Tälern und Gewässern entstehen. Dann nehmen Autofahrer Tempo raus, bremsen aber nicht plötzlich stark, rät der Tüv Süd. Außerdem sollte das Abblendlicht eingeschaltet werden, weil dann - anders als bei reinem Tagfahrlicht - auch die Rücklichter angehen.
Sich bei Nebelfahrten an den Rücklichtern des Vordermanns zu orientieren, kann gefährlich werden. Beim Versuch, das vorausfahrende Auto nicht aus den Augen zu verlieren, steige das Risiko für einen Auffahrunfall, warnt der Automobilclub ACE in seiner Zeitschrift "ACE Lenkrad" (Ausgabe 11/2018). Besser sei es, sich an den Leitpfosten am Straßenrand zu orientieren. Diese stehen jeweils 50 Meter auseinander.