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Weihnachtsgeschenke verschicken: Das sollten Sie beachten


Gut verpackt und beschriftet
Weihnachtspakete: Der beste Zeitpunkt zum Versenden

Sind Geschenke aufwendig verpackt, sollte man sie zum Versand in einen schlichten Karton packen. Nicht, um die Spannung zu steigern, sondern damit sie rechtzeitig ankommen.

Aktualisiert am 09.12.2024|Lesedauer: 3 Min.
Von dpa, jb
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Idealerweise verschließt man sie mit Klebeband. Laut dem Deutschen Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation e. V. (DVPT) sollten Sie bei Paketen auf Kordeln, Bänder oder lockeres Geschenkpapier lieber verzichten. Diese können in den automatischen Sortieranlagen hängen bleiben. Die Maschinen könnten dadurch blockieren – im schlimmsten Fall verzögert sich dann die Lieferung.

Close up of hands holding gift boxVergrößern des Bildes
Geschenk im Paket: Gut verpackt, kommt das Geschenk heile beim Empfänger an. (Quelle: Popartic/getty-images-bilder)

So verpacken Sie Ihr Geschenk am besten

Zum Verschicken eignen sich neben neue Kartons durchaus auch alte Pakete oder Päckchen-Hüllen. Wichtig ist, vorher alte Barcodes und Aufkleber zu entfernen. Die Überbleibsel alter Postreisen auf den Paketen können die Sortiermaschinen verwirren. Das Gleiche gilt übrigens auch für Klebeband. Diese können teilweise die Laser reflektieren, sodass die Pakete ebenfalls aussortiert und später händisch abgefertigt werden müssen.

Um weiteren Missverständnissen vorzubeugen, hilft eine deutlich lesbare Schrift. Auf Spitznamen oder lustige Anmerkungen auf dem Paketschein sollten Sie daher besser verzichten. Möchten Sie ein Päckchen oder Paket an ein Kind senden, sollten Sie die Sendung an die ganze Familie adressieren. Dann gibt es auch bei einer eventuellen Abholung in der Postfiliale keine Probleme – denn hier gilt Ausweispflicht.

Wie Ihr Paket unbeschadet ankommt

Für den sicheren Transport gibt die Pakettochter der Post, DHL, auf der Unternehmenswebseite Tipps: Kunden sollten unter anderem die kleinstmögliche Verpackungsgröße wählen und Hohlräume idealerweise auspolstern. Schwere Gegenstände gehören im Paket immer nach unten. Und wer Parfüm oder Cremes verschicken will, sollte die Ware zusätzlich in einen Beutel packen. Nur so lässt sich ein Auslaufen im Paket vermeiden.

Gerade zerbrechliche Geschenke sollten Kunden mit Luftkissenmaterial einwickeln, rät der Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (BIEK). Denn ein Hinweis mit "Vorsicht zerbrechlich" reicht in der Regel nicht, da auch filigrane Geschenke teils mit anderen sehr schweren Paketen transportiert werden. Ein weiterer Tipp vom BIEK: Zusätzlich zur Beschriftung auf dem Paket sollte auch im Paket ein Zettel mit Angaben zu Empfänger und Absender liegen.

Der beste Zeitpunkt zum Versenden

Grundsätzlich gilt: Innerhalb Deutschlands reicht es, die Weihnachtsgeschenke kurz vor dem Fest abzuschicken. Häufig reichen bereits drei Tage im Voraus. Möchten Sie ganz auf Nummer sicher gehen, dass Ihr Geschenk Heiligabend beim Empfänger ist, sollten Sie Ihr Paket bereits am Montag versenden. So hat der Empfänger auch noch die Möglichkeit, sein Paket in der Filiale abzuholen, falls es ihm nicht direkt zugestellt werden konnte. Dies kann schnell der Fall sein, denn Paketzusteller dürfen nicht alles. Mehr erfahren Sie hier.

Pakete, die an eine Adresse im europäischen Ausland zugestellt werden sollen, sollten zwischen dem 14. und 21. Dezember abgegeben werden, rät der Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK).

Wenn das Paket kaputt geht

Sollte Ihre Sendung beim Transport beschädigt werden oder sogar verloren gehen, haftet der Paketdienstleister – allerdings nur bis zu der Summe, zu der Sie das Paket versichert haben und nur dann, wenn Sie Ihr Geschenk als Paket versichern. Päckchen oder Warensendungen ohne Sendungsnummer sind häufig nicht versichert.

Bei den großen Paketdienstleistern sind Pakete in der Regel automatisch bis zu einem Warenwert zwischen 500 und 750 Euro versichert. Wer wertvollere Gegenstände verschicken will, kann bei einigen Anbietern eine zusätzliche Versicherung dazu buchen.

Geht das Paket zu Bruch oder verloren, sollten Sie sich umgehend an den Kundenservice des Paketdienstleisters werden. Es kann dann ein Nachforschungsantrag gestellt werden. Halten Sie hierfür die Sendungsnummer bereit. Ist eine Bestellung oder ein Paket an Sie verloren oder kaputtgegangen, sollten Sie sich mit dem Versender in Verbindung setzen. Zum einen ist er derjenige, der den Vertrag mit dem Paketdienstleister geschlossen hat und dementsprechend auch handlungsbefugt, zum anderen hat der die Sendungsnummer zu Ihrem Paket.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Bundesverbands Paket & Expresslogistik
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