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Camping in Deutschland und Europa: Was ist erlaubt, was verboten?


Dauercamping – alternativer Wohnsitz?
Campingregeln: Was erlaubt das Gesetz, was ist verboten?

Campingurlaub - ob im Einmannzelt, dem Familien-Wohnmobil oder auf dem 5-Sterne-Campingplatz - macht unabhängig: Selbstbestimmt können Camper übernachten, wo es gefällt, und weiter- ziehen, wenn es nicht gefällt - oder? So groß das Gefühl von Freiheit ist, so geht es auch beim Camping nicht ohne Regeln. Wo darf man sein Zelt aufstellen und was ist auf dem Campingplatz beachten? Ein Rechtsexperte erläutert, was beim Camping vor dem Gesetz erlaubt und was verboten ist.

05.08.2013|Lesedauer: 3 Min.
trax.de, D.A.S. Rechtsschutzversicherung
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Wild Campen - in Deutschland erlaubt?

Ein Traum vieler Abenteurer und Camping-Fans: Das einzige Zelt, das weit und breit zu sehen ist, ist das eigene. Und es steht inmitten der schönsten Natur. Das "Wilde Campen" rührt die ursprünglichsten unserer Instinkte, doch es ist lange nicht über all erlaubt: „Die genauen Regeln rund ums Camping unterscheiden sich nicht nur von Land zu Land, auch innerhalb Deutschlands gibt es unterschiedliche Vorschriften. So bestimmen in Deutschland Landes- und Bundesgesetze, wo Camping erlaubt ist und wo nicht. Rechtliche Grundlage sind hier die jeweiligen Wald- oder Naturschutzgesetze“, erläutert Dr. Daniel Rohlff, Jurist der D.A.S. Rechtsschutzversicherung.

Camping: Alles erlaubt?Vergrößern des Bildes
Wo darf man campen und wo nicht? Und was sind meine Rechte auf dem Campingplatz? Es gibt einige Regeln zu beachten... (Quelle: D.A.S. Rechtsschutzversicherung)

Wo genau wild Campen also verboten oder erlaubt ist, können nur die jeweiligen Gemeinden oder Landratsämter sagen. In Europa ist Camping zumeist nur auf den Campingplätzen gestattet, wilde Camper müssen daher mit Bußgeldern rechnen. Wird unbefugt auf einem Privatgelände gezeltet, aus Versehen ein Waldbrand verursacht oder Sachbeschädigung begangen, handelt es sich zudem um eine Straftat, nicht nur in Deutschland.

Jedermannsrecht in Norwegen, Schweden, Finnland

Bekannt für das Jedermannsrecht, also das Recht zum wild Campen, sind die nordeuropäischen Länder wie Finnland, Norwegen und Schweden. Doch auch hier sollten Camper das Recht nicht als Freifahrtsschein ansehen: Die Botschaften der drei Länder und Umweltschützer appellieren an Campingfreunde - Rücksicht auf Natur und Bewohner sollte genommen werden. Zu den Einschränkungen des Jedermannsrechts hat die norwegische Botschaft einen Guide rausgegeben, der für alle drei Länder gelten kann. Sehen Sie die No-Gos beim wild Campen in unserer Artikel-Show.

Regeln auf dem Campingplatz

Aber nicht nur beim wilden Campen gibt es Vorschriften (übrigens auch in den Ländern, in denen Jedermannsrecht gilt), bestimmte Regeln sind auch beim Zelten auf dem Campingplatz einzuhalten. Auf der sicheren Seite ist der Urlauber mit Zelt oder Wohnmobil, wenn er sich schon vor der Fahrt zum Campingurlaub nach einer Platzordnung erkundigt - so vermeidet man mögliche Streitigkeiten mit den Nachbarn auf Zeit oder dem Platzwart.

Der wohl wichtigste Grundsatz für Camper mit rollendem Zuhause: Wohnmobil und Wohnwagen dürfen nicht überall auf dem Campingplatz aufgestellt werden, die Parzellen sind genau ausgeschildert und werden dem Urlauber zugewiesen. Auch vor dem Aufstellen des Zeltes sollte man sich beim Einchecken erkunden, ob freie Platzwahl beispielsweise auf einer Zeltwiese besteht.

In der Campingplatzordnung ist auch geregelt, ob das Mitbringen von Hunden, Katzen oder anderen Kleintieren erlaubt ist. Das sollten Tier- und Campingfreunde aber schon bei der Urlaubsplanung berücksichtigen. Nicht nur tierlieb, sondern auch romantisch veranlagt? Vorsicht, offenes Feuer ist meist nicht überall auf dem Campingplatz erlaubt: „Das Anzünden von Feuer ist nur an besonders gekennzeichneten Feuerstellen gestattet und Grillen häufig nur mit Strom oder Gas erlaubt“, so Dr. Daniel Rohlff.

Dauercamping - alternativer Wohnsitz?

Dauercamping ist was für Camper, die mit Herz und Seele dieser speziellen und naturnahen Art des Wohnens verfallen sind. Die begeisterten Camper haben sich einen Dauerstellplatz auf dem Campingplatz ihrer Wahl gesichert, und können so das ganze Jahr über beliebig oft an- und abreisen. Manch einer verbringt sogar sein ganzes Leben hier - zu Recht, denn die Meldegesetze vieler Bundesländer erlauben auch eine Anmeldung von „ortsfesten“ Wohnwagen oder Mobilheimen als Hauptwohnsitz. Die Genehmigung des Platzbetreibers ist allerdings Voraussetzung, und auch die Gemeinde muss der Nutzung des Campingplatzes als dauerhaften Wohnsitz zustimmen.

Wer sich "häuslich" auf einem Campingplatz niederlässt, der möchte es auch schön haben. Doch welche Veränderungen darf der Dauercamper in der näheren Umgebung seiner Parzelle vornehmen? Die meisten Campingplatzordnungen geben den individuellen Wünschen des Campers viel Spielraum: Gemüsegarten, Blumenbeet und Tröge mit den Lieblingspflanzen, aber auch Zäune und sogar Terrassen sind in der Regel erlaubt, sofern die Abgrenzungen leicht wieder entfernt werden können. Der Rechtsexperte rät trotzdem, die "Erlaubnis des Platzwarts vor Beginn der Baumaßnahmen einzuholen." Dann ist man auf der sicheren Seite; es schadet aber sicher nicht, auch die andere Seite sprich den Nachbarn mit einzubeziehen. Schließlich ist eine harmonische Nachbarschaft auf dem Campingplatz nicht zu verachten - auch wenn der Gartenzwerg auf dem Nebengrundstück nicht ganz dem eigenen Geschmack entspricht, dem Camping-Recht entspricht er schon.

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