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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Plausible Begründung nötig Wann man einen Kita-Platz ablehnen darf
Für viele Eltern gleicht ein Kitaplatz noch
Es gibt noch keine klaren Regeln, unter welchen Umständen Eltern einen Kitaplatz ablehnen können. Derzeit wird die eine oder andere Frage vor Gericht geklärt. Einiges zeichnet sich aber schon ab.
"Zumutbare Entfernung" beachten
So wird in verschiedenen Urteilen eine "zumutbare Entfernung" zwischen Wohnort und Kita von maximal fünf Kilometern oder 30 Minuten Fahrzeit beziehungsweise Fußweg genannt.
Bauliche Mängel müssen nicht hingenommen werden
Unzumutbar kann eine Kita auch sein, wenn sie den gültigen Standards nicht entspricht, also: Wenn das Gebäude, in dem sie sich befindet, bauliche Mängel hat, wenn zu viele Kinder in einer Gruppe sind oder die Qualifizierung der Betreuerinnen und Betreuer ungenügend ist.
Arbeitszeit der Eltern spielt eine Rolle
Der Kitaplatz muss auf den Bedarf der Eltern Rücksicht nehmen. Sind diese vollzeitbeschäftigt, muss das Kind entsprechend ganztägig betreut werden. Arbeiten nicht beide Eltern ganztägig, kann es sein, dass sie sich mit einer Halbtagsstelle begnügen müssen.
Zudem gibt es ein Modellprogramm "Kita Plus", das flexibler auf Berufsgruppen reagieren soll, deren Arbeitszeit außerhalb der üblichen Kita-Öffnungszeiten liegt.
Wechsel von privat zu kommunal?
Unklar ist auch, ob ein Rechtsanspruch besteht, sein bisher in einer privaten Einrichtung betreutes Kind in eine kommunale Kita zu geben. Grundsätzlich ist nämlich die Verpflichtung zur Betreuung des Kindes auch mit der privaten Einrichtung erfüllt.
Ablehnung muss plausibel begründet werden
Wenn Eltern ein Angebot ablehnen, müssen sie es jedenfalls plausibel begründen. Beispielsweise dürfte die Farbe der Tapeten als Grund nicht ausreichen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Kita besteht nicht. Und wer einen zumutbaren Kita-Platz ablehnt, verliert den Rechtsanspruch darauf.