Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wann Bußgeld droht Personalausweis abgelaufen: Ist er noch gültig?
Der Personalausweis ist abgelaufen? Jetzt heißt es schnell handeln und ein neues Dokument beantragen. Oder kann der Ausweis einfach verlängert werden?
Ist Ihr Personalausweis vor Kurzem abgelaufen oder steht das Ablaufdatum demnächst bevor, sollten Sie einen Termin beim Bürgeramt an Ihrem Wohnort zur Ausstellung eines neuen Dokuments vereinbaren. Den Termin können Sie meist online, telefonisch oder per E-Mail festlegen.
Kann der Personalausweis verlängert werden?
Für Personen unter 24 Jahren ist der Personalausweis sechs Jahre gültig, ab 24 Jahren beträgt die Gültigkeit zehn Jahre. Die Gültigkeitsdauer kann laut Personalausweisgesetz (PAuswG) nicht verlängert werden. Spätestens, wenn Ihr Ausweis abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen beantragen.
Zur Beantragung eines neuen Personalausweises benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Ein aktuelles, biometrisches Foto
- Ihren alten Personalausweis oder Ihren Reisepass
- Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, falls weder ein Personalausweis noch ein Reisepass vorhanden sind.
Ist ein abgelaufener Personalausweis noch gültig?
Mit Ihrem abgelaufenen Personalausweis sollten Sie nicht mehr verreisen, da es laut Bundesministerium des Innern und für Heimat zu Zurückweisungen oder zu erheblichen Reiseverzögerungen führen kann. Wenn Sie einen gültigen Reisepass besitzen, können Sie diesen zum Verreisen nutzen.
Benötigen Sie allerdings sofort einen neuen Personalausweis, können Sie einen vorläufigen Ausweis beantragen. Er kostet zehn Euro und ist nur drei Monate gültig.
Ausweisdokument | Kosten | Gültigkeit |
---|---|---|
Personalausweis für Personen unter 24 Jahren | 22,80 Euro | 6 Jahre |
Personalausweis für Personen ab 24 Jahren | 37 Euro | 10 Jahre |
Vorläufiger Personalausweis | 10 Euro | 3 Monate |
Personalausweis abgelaufen: Diese Strafen drohen
In Deutschland herrscht Ausweispflicht. Wer nur einen abgelaufenen Personalausweis besitzt, begeht laut PAuswG eine Ordnungswidrigkeit. Dann können Strafen bis zu 3.000 Euro drohen.
Die Höhe des Bußgeldes liegt aber im Ermessen der Behörden. Bei Ausweisen, die mehrere Monate abgelaufen sind, werden meist zwischen 10 und 50 Euro fällig.
Besonderheit während der Corona-Pandemie: Laut Angaben des Bundesministeriums werden die zuständigen Personalausweis- und Bußgeldbehörden "bei Verstößen gegen die Ausweispflicht die verlängerten Wartezeiten auf einen Termin zur Antragstellung bzw. zur Aushändigung des Dokuments berücksichtigen". Diese Regelung gilt, bis ein regulärer Dienstbetrieb wieder stattfinden kann.