Betroffener spricht im Dschungel Sexueller Missbrauch: Das sagt die deutsche Rechtslage
Im Dschungelcamp sprachen mehrere Promis von ihren ersten sexuellen Erfahrungen – mit älteren Personen. Wie ist die Rechtslage in Deutschland?
In der gestrigen Folge des Dschungelcamps berichteten mehrere Promis von prägenden Erfahrungen aus ihrer Jugend mit deutlich älteren Personen, die sie damals als normal empfanden. Dabei ging es um ihre ersten sexuellen Erfahrungen.
Der Schauspieler und Dschungelcamp-Teilnehmer Pierre Sanoussi-Bliss erzählte, dass er sein erstes Mal mit einem Bekannten seiner Familie hatte. Musiker Timur Ülker sagte, er sei erst 14 oder 15 gewesen, als er Sex mit seiner erwachsenen Lehrerin hatte. Die anderen Campbewohner reagierten schockiert und betonten, dass solche Erlebnisse nicht verharmlost werden dürfen. Aber wie ist die Rechtslage in Deutschland?
Wann beginnt sexueller Missbrauch?
Sexueller Missbrauch beginnt, sobald die körperlichen und sexuellen Grenzen eines Kindes oder Jugendlichen bewusst missachtet und überschritten werden. Das kann sich in verbalen, nonverbalen oder physischen Übergriffen äußern. Schon anzügliche Bemerkungen, zweideutige Nachrichten oder ein gezieltes Starren auf den Intimbereich eines Kindes stellen Formen sexueller Gewalt dar.
Formen sexueller Übergriffe
Sexuelle Gewalt umfasst eine Vielzahl von Handlungen, die sowohl online als auch offline stattfinden können. Dazu zählen unter anderem:
- Sexualisierte Kommentare und Beleidigungen.
- Unangemessene Blicke auf Körperregionen wie Intimbereich, Brust oder Po.
- Berührungen über der Kleidung an intimen Körperstellen.
- Das Zeigen pornografischer Inhalte oder das Erzwingen sexueller Handlungen vor der Kamera.
- Direkte körperliche Übergriffe wie Zungenküsse oder das Berühren der Geschlechtsteile.
- Schwere Formen sexueller Gewalt wie das Eindringen in Körperöffnungen mit Körperteilen oder Gegenständen.
Machtgefälle und fehlende Zustimmung
Sexueller Missbrauch ist immer eine Form von Machtmissbrauch. Täter und Täterinnen nutzen ihre Position, um ihre eigenen Bedürfnisse auf Kosten von Kindern oder Jugendlichen zu befriedigen. Besonders bei unter 14-Jährigen ist davon auszugehen, dass sie sexuellen Handlungen nicht zustimmen können – selbst wenn sie sich nicht wehren oder vermeintlich einverstanden sind.
Wie ist die rechtliche Lage?
In Deutschland wird sexueller Missbrauch strafrechtlich im Strafgesetzbuch (StGB) behandelt. Diese Paragrafen betreffen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen:
Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB)
Jede sexuelle Handlung an oder mit einem Kind unter 14 Jahren ist strafbar. Einverständnis des Kindes ist rechtlich irrelevant.
Strafen: Freiheitsstrafe mindestens 6 Monate, in schweren Fällen mindestens 2 Jahre.
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176a StGB)
Liegt vor, wenn Gewalt angewendet wird, das Kind besonders erniedrigt wird oder mehrere Täter beteiligt sind.
Mindeststrafe: 2 Jahre Freiheitsstrafe.
Sexueller Missbrauch von Jugendlichen (§ 182 StGB)
Strafbar ist die Ausnutzung einer Zwangslage oder Abhängigkeit bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren. Einvernehmlicher Sex zwischen Erwachsenen und Jugendlichen ist nicht automatisch strafbar, es sei denn, es liegt ein Abhängigkeitsverhältnis vor (z. B. Lehrer-Schüler).
Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (§ 174 StGB)
Strafbar ist Sex mit Minderjährigen unter 18 Jahren, wenn ein Abhängigkeitsverhältnis besteht, z. B. Lehrer, Trainer, Erzieher oder Vormund.
Strafe: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
Nicht jede Grenzverletzung ist ein bewusster Missbrauch
Es gibt Situationen, in denen eine Person unbeabsichtigt Grenzen überschreitet. In solchen Fällen ist es wichtig, dass sie ihr Verhalten reflektiert, sich entschuldigt und ihr Verhalten ändert. Wiederholte oder absichtliche Grenzüberschreitungen jedoch fallen unter sexuellen Missbrauch.
Warum Betroffene oft schweigen
Kinder und Jugendliche, die sexuellen Missbrauch erleben, haben oft Angst, darüber zu sprechen. Täter und Täterinnen manipulieren ihre Opfer, indem sie ihnen Schuldgefühle einreden oder mit Konsequenzen drohen. Zudem fürchten viele Betroffene, dass ihnen nicht geglaubt wird oder sie Ablehnung erfahren.
Schutz und Unterstützung
Sexuelle Gewalt kann schwerwiegende psychische und körperliche Folgen haben. Deshalb ist es wichtig, Kinder und Jugendliche zu sensibilisieren, ihnen Schutzräume zu bieten und ihnen eine Anlaufstelle für Hilfe und Unterstützung zu ermöglichen. Ein offenes Gesprächsklima, in dem Kinder sich sicher fühlen, kann helfen, sexuellen Missbrauch frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
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- Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, insbesondere nicht auf einen konkreten und individuellen Fall bezogen.
- bmfsfj.de: Was ist sexueller Missbrauch? (PDF)
- gesetze-im-internet.de: "§ 176 StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern"
- gesetze-im-internet.de: "§ 182 StGB – Sexueller Missbrauch von Jugendlichen"
- gesetze-im-internet.de: "§ 174 StGB – Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen"
- anwalt.de: "Sexueller Missbrauch von Kindern – Verjährung, Vorladung, Anklage"
- stgb.de: "§ 176 StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern"