Gefahrenlisten sind Ländersache Diese Hunderassen sind in Deutschland verboten
Ist eine Hunderasse per se gefährlich? Das wird in den deutschen Bundesländern unterschiedlich ausgelegt. Wo Sie welchen Hund nur unter Auflangen halten dürfen.
In Deutschland hat jedes Bundesland seine eigenen Hundegesetze. In diesen werden Hunderassen aufgelistet, die ein vermeintlich erhöhtes Aggressionspotenzial aufweisen. In einigen Bundesländern ist diese Liste in zwei Kategorien abgestuft. In vier der 16 Bundesländer gibt es keine Rasselisten.
Sie wollen wissen, ob beziehungsweise welche Hunderassen in Ihrem Bundesland nicht angeschafft oder nur eingeschränkt gehalten werden dürfen? Hier finden Sie alle Informationen.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg werden gefährliche Hunderassen in zwei Kategorien unterteilt. Kategorie 1 enthält Hunde, deren "Gefährlichkeit als nicht widerlegbar gilt", wie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz schreibt. Bei Hunden der Kategorie 2 wird eine Gefährlichkeit vermutet. Die Haltung ist dann unter bestimmten von Land zu Land variierenden Auflagen erlaubt.
Kategorie 1:
American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier
Kategorie 2:
Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastín Español, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu
Bayern
Kategorie 1:
Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu
Kategorie 2:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeauxdogge, Fila Brasileiro, Mastín Español, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu
Ausnahmen werden nur in Sonderfällen gemacht. Erlaubt ist die Einfuhr von Listenhunden nach Deutschland etwa, wenn es sich um Rettungshunde, Diensthunde, Blinden- oder Begleithunde handelt.
Berlin
American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen
Die Haltung ist unter bestimmten Auflagen erlaubt.
Brandenburg
Kategorie 1:
American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu
Kategorie 2:
Alano, Bullmastiff, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler
Bremen
Pitbull Terrier, Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie deren Kreuzungen
Die Haltung ist unter bestimmten Auflagen erlaubt.
Hamburg
Kategorie 1:
American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie Mischlinge mit diesen Rassen
Kategorie 2:
Bullmastiff, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Kangal, Kaukasischer Owtscharka, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen dieser Rassen
Hessen
Pitbull Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler
Die Haltung ist unter bestimmten Auflagen erlaubt.
Die Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung (HundVerbrEinfVO) besagt, dass es in Deutschland untersagt ist, die Hunderassen American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, American Pitbull Terrier, Staffordshire Bull Terrier und American Staffordshire Terrier einzuführen beziehungsweise sie zu halten. Das gilt auch für Mischlinge dieser Hunderassen.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Hunde seit 2022 nicht mehr aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft werden. Als gefährliche Hunde gelten hier Tiere, die auffällig geworden sind.
Niedersachsen
Als gefährliche Hunde gelten auch in Niedersachsen Tiere, die auffällig geworden sind.
Nordrhein-Westfalen
Kategorie 1:
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander und deren Kreuzungen mit anderen Hunden
Kategorie 2:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu
Rheinland-Pfalz
American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie Hunde des Typs Pitbull Terrier und Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen
Die Haltung ist unter bestimmten Auflagen erlaubt.
Saarland
American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pitbull Terrier
Die Haltung ist unter bestimmten Auflagen erlaubt.
Sachsen
American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier sowie deren Kreuzungen untereinander
Die Haltung ist unter bestimmten Auflagen erlaubt.
Sachsen-Anhalt
Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier
Die Haltung ist unter bestimmten Auflagen erlaubt.
Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein dürfen Hunde seit 2016 nicht mehr aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft werden. Hunde gelten als gefährlich, wenn sie aggressives Verhalten gezeigt haben.
Thüringen
Auch in Thüringen gilt, dass die Rasse eines Hundes kein Grund für einen Listeneintrag ist. Hunde gelten hier als gefährlich, "wenn sie auffällig geworden sind, z. B. durch Aggressivität, Kampfbereitschaft und/oder Beißattacken", so die zuständige Behörde, das Landesverwaltungsamt.
- gesetze-im-internet.de/hundverbreinfvo: "Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland"
- im.baden-wuerttemberg.de: "Kampfhundeverordnung"
- gesetze-bayern.de: "Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit"
- berlin.de: "Berliner Hundegesetz"
- bravors.brandenburg.de: "Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehV)"
- service.bremen.de: "Gefährliche Hunde"
- hamburg.de: "Hundegesetz, Hunde halten in Hamburg"
- hessen.de: "Gefahrenabwehr: Hundeverordnung"
- landesrecht-mv.de: "Verordnung über das Führen und Halten von Hunden(Hundehalterverordnung - HundehVO M-V)"
- laves.niedersachsen.de: "Das Niedersächsische Hundegesetz (NHundG)"
- recht.nrw.de: "Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW)"
- landesrecht.rlp.de: "Einstufung gefährlicher Hunde"
- landesrecht.rlp.de: "Hundeverordnung"
- amt24.sachsen.de: "Kampfhund, Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes beantragen"
- lvwa.sachsen-anhalt.de: "Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz - HundeG LSA)"
- schleswig-holstein.de: "Private Hundehaltung"
- landesrecht.thueringen.de: "Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG)"