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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Der Gast ist König Schlechter Service: Lassen Sie sich nicht alles gefallen
Schlechter Service scheint in manchen Restaurants förmlich auf der Speisekarte zu stehen. Dabei spielt es erstaunlicherweise nicht immer eine Rolle, ob man im Schnellrestaurant an der Autobahnraststätte oder in einem feinen, besonders teuren Lokal speist. Welche Rechte Sie als Gast haben.
Schlechter Service ist weit verbreitet
Wenn Sie als Gast ein Restaurant betreten, erwarten Sie in erster Linie ein leckeres, bekömmliches Essen. Gleichzeitig sollte aber der Service stimmen: Eine freundliche Begrüßung, saubere Teller und eine aufmerksame Bedienung sind nur einige der Punkte, die einen guten Gastronomie-Betrieb ausmachen. Wenn Sie nicht gerade beim Imbiss um die Ecke einkehren, spielt es dabei keine Rolle, in welcher Preisklasse Sie zu Tisch gehen – der Kunde ist schließlich König.
Leider scheint sich das nicht überall herumgesprochen zu haben. Selbst in hochpreisigen Etablissements wird man als Gast häufig einfach übersehen oder unfreundlich behandelt. Ärgerlich ist es, wenn dann auch noch schlechte, falsch zubereitete oder lauwarme Speisen aufgetischt werden.
Verschaffen Sie sich als Gast Gehör
Schlechter Service findet nicht immer bewusst statt. Häufig ist der Kellner, der stellenweise bis zu fünfzehn Tische im Auge behalten muss, schlichtweg überlastet. Als zahlender Gast sollten Sie daher etwas Geduld und Verständnis mitbringen, sofern eine solche Situation ersichtlich ist.
Ansonsten aber müssen Sie sich nicht alles gefallen lassen. Bei der Tischhygiene, die im Extremfall gesundheitliche Folgen nach sich ziehen kann, gibt es kein Pardon.
Genauso sind Sie berechtigt, ein Essen zurückzuweisen, sofern es beispielsweise weit unter der gewohnten oder der erwarteten Qualität liegt.
Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen
Als Gast in einem Restaurant haben sie Rechte, die wir im Folgenden für Sie aufgelistet haben:
- Wenn Sie länger als eine halbe Stunde auf Ihr Essen warten, können Sie den Preis senken. Bei einer Verspätung von eineinhalb Stunden steht Ihnen zu, die Rechnung um 30 Prozent zu kürzen (Landgericht Karlsruhe, AZ: 1 S 196/92).
- Schlechter Service vonseiten der Bedienung ist jedoch inakzeptabel. Wenn die Bedienung sehr unfreundlich ist, können Sie mit dem Wirt über eine Preisminderung verhandeln.
- Falsch zubereitetes, verdorbenes oder das falsche Essen auf dem Teller müssen Sie nicht hinnehmen. Der Kellner muss Ihnen das servieren, was Sie bestellt haben. Bekommen Sie etwas anderes, lassen Sie es sofort zurückgehen.
Ausnahmen und Hinweise
Wenn Sie Speisen allerdings erst reklamieren, nachdem Sie sie bereits aufgegessen haben, ist Ihr Rechtsanspruch auf Preisminderung oder Ersatz verwirkt. Eine Beschwerde über schlechtes oder falsches Essen muss unverzüglich erfolgen und objektiv nachweisbar sein (Landgericht Düsseldorf, AZ: 22 S 136/92).
Einen Anspruch auf bestimmte Gerichte der Speisekarte haben Sie als Gast ebenfalls nicht. Wenn das Gericht ausverkauft ist, müssen Sie das als Gast akzeptieren.
Übrigens: Die Hinweisschilder, dass Sie als Gast für Ihre Garderobe haften, sind rechtlich unverbindlich. Solange Sie die Garderobe nicht von Ihrem Platz aus einsehen können, haftet der Wirt. Darauf weist unter anderem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin.