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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Muttertag Rückgaberecht für Blumen zum Muttertag: Gibt es das?
Das gut gemeinte Muttertagsgeschenk in Form eines Blumenstraußes hat seine Wirkung verfehlt? Da es kein Rückgaberecht gibt, werden Sie darauf wohl sitzenbleiben.
Kein Widerrufsrecht für Blumen
Für gewöhnlich gilt für Waren, die Sie telefonisch, via Katalog oder Internet bestellen, die Widerrufsklausel des Fernabsatzgesetzes. Diese räumt Ihnen ein zweiwöchiges Rückgaberecht ein – und zwar ohne Angabe von Gründen. Für Blumen, die Sie als Muttertagsgeschenk im Internet bestellen, gilt dieses Rückgaberecht allerdings nicht. Entsprechend sind Sie gut damit beraten, den Blumenstrauß aus dem Netz sorgfältig auszuwählen. Die Fotos sehen dabei immer perfekt aus – achten Sie daher verstärkt auf den Text. In diesem verstecken sich verschiedene Hinweise, beispielsweise zur saisonal bedingten Verwendung von Ersatzblumen. Wohlgemerkt können Sie den Strauß immer noch reklamieren und Nachbesserung verlangen, beispielsweise bei fehlenden oder nicht mehr frischen Blumen.
„Frische-Garantie“ schriftlich bestätigen lassen.
Auch beim Floristen um die Ecke gibt es kein Rückgaberecht für Blumen. Wenn diese bereits nach zwei Tagen erschlaffen, können Sie sich schließlich nicht auf ein Mindesthaltbarkeitsdatum berufen. Manche Händler bieten eine „Frische-Garantie“ an – allerdings sollten Sie sich diese beim Kauf schriftlich bestätigen lassen.
Einen Anspruch auf Rückgabe haben Sie dadurch immer noch nicht, wohl aber eine bessere Argumentationsgrundlage bei der Reklamation. Wenn das Muttertagsgeschenk einfach nicht zu gefallen weiß, sind Sie im Endeffekt von der Kulanz des jeweiligen Händlers abhängig. Manche tauschen bereits gekaufte Blumen um, sofern sie denn noch in einem tadellosen Zustand sind. Ansonsten gilt bei Blumen der Merksatz „gekauft ist gekauft“.