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Rückruf: Vorsicht, Fremdkörper! Hersteller rufen Mozzarella zurück


Vorsicht, Fremdkörper
Hersteller rufen geriebenen Mozzarella zurück

Von t-online, sms

Aktualisiert am 18.03.2022Lesedauer: 1 Min.
Rückruf: Hersteller rufen häufig Produkte aufgrund gefährlicher Mängel zurück.Vergrößern des Bildes
Rückruf: Hersteller rufen häufig Produkte aufgrund gefährlicher Mängel zurück. (Quelle: t-online.de/Alnader)

Gleich zwei Firmen rufen geriebenen Mozzarella zurück, weil sich möglicherweise kleine Plastikteile in dem Käse befinden könnten. Was Kunden jetzt tun können.

Sowohl die "Zentrale Handelsgesellschaft mbH" als auch die "Goldsteig Käsereien Bayerwald GmbH" warnen aktuell vor ihrem geriebenen Mozzarella-Käse. In den Tüten mit dem Streukäse, der gern auf Pizzen oder für Aufläufe verwendet wird, könnten sich den Herstellern zufolge Kunststoffteile befinden.

Welche Produkte sind betroffen?

Zum einen wird der "Goldsteig Mozzarella schnittfest gerieben" zurückgerufen. In einzelnen Packungen könnten sich demnach "kleine, weiße, gegebenenfalls scharfkantige Kunststoffstückchen" befinden. Betroffen sind folgende Produkte, die bundesweit beispielsweise bei Rewe oder Metro erhältlich waren:

  • Goldsteig Mozzarella schnittfest gerieben, Verpackungsgröße 200g, Mindesthaltbarkeitsdatum 30.04.22
  • Goldsteig Mozzarella schnittfest gerieben, Verpackungsgröße 200g, Mindesthaltbarkeitsdatum 06.05.22

Zum anderen ruft die "Zentrale Handelsgesellschaft mbH" den "Jeden Tag Mozzarella gerieben" zurück. Konkret geht es bei dem Rückruf um folgende Produkte:

  • "Jeden Tag" Mozzarella gerieben, Verpackungsgröße 250 g, Mindeshaltbarkeitsdatum: 03.05.2022 (2203090503)
  • "Jeden Tag" Mozzarella gerieben, Verpackungsgröße 250 g, Mindeshaltbarkeitsdatum: 07.05.2022 (2203130507)

Was können betroffene Kunden nun tun?

Sowohl Goldsteig als auch die ZHG bitten Kunden, die betroffenen Produkte zu entsorgen oder in die jeweilige Verkaufsstelle zurückzubringen.

Dort erfolge ein Austausch des Produktes oder eine Erstattung des Kaufpreises. Dafür wird kein Kassenbon benötigt.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Pressemitteilung Zentrale Handelsgesellschaft mbH
  • Pressemitteilung Goldsteig
  • Warnhinweise des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (lebensmittelwarnung.de)
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