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Mehrweg-Pflicht für Gastronomie: Was heißt das für die Kunden?


Ab 2023
Mehrweg-Pflicht für Gastronomie: Das ändert sich für die Kunden

Von dpa
Aktualisiert am 30.12.2022Lesedauer: 2 Min.
Bitte zum Mitnehmen: Wer Essen to go anbietet, muss ab 2023 auch Mehrwegbehälter anbieten.Vergrößern des Bildes
Bitte zum Mitnehmen: Wer Essen "to go" offeriert, muss ab 2023 auch Mehrwegbehälter anbieten. (Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa)

Ärgert Sie das auch, wenn geliefertes Essen in unzähligen Plastik-Verpackungen steckt, die geleert im Müll landen? Ab 2023 kann sich das ändern.

Ab 2023 haben alle die Wahl: Man kann bei der Mitnahme von Getränken und Speisen im Restaurant, im Café oder in der Bar entscheiden, ob es Einweg- oder Mehrwegverpackungen sein sollen. Auch bei Lieferdiensten und Catering kann man das aussuchen.

Das war bislang nicht so. Doch ab dem neuen Jahr gibt es die Pflicht, Mehrwegalternativen fürs Essen und Trinken zum Mitnehmen als Alternative zu Einwegverpackungen aus Kunststoff oder mit einem Kunststoffanteil anzubieten. Das Ziel: Verpackungsmüll reduzieren.

So funktioniert das Mehrwegsystem

Das Mehrweggeschirr wird gegen ein Pfand ausgegeben, das beim Zurückgeben wieder ausgezahlt wird. Alternativ kann man in seinem Stammcafé oder in seinem Lieblingsrestaurant auch bei jeder Abholung das gebrauchte Geschirr gegen das neu gefüllte austauschen.

Allerdings rät Saskia Erdmann, Nachhaltigkeitsexpertin bei der Verbraucherzentrale Berlin, zur zeitnahen Rückgabe. Die Gefäße fehlen dem Restaurant sonst, das seinen Bestand dann vergrößern muss. Was letztlich heißt: Es müssen mehr Mehrwegbecher produziert werden, was Ressourcen verbraucht und die Nachhaltigkeit des Systems verschlechtert.

Übrigens: Es gibt Mehrwegsysteme, die in vielen Läden genutzt werden – und entsprechend auch in all diesen Läden zurückgegeben werden können.

Ausnahme: Pizzakarton und Aluschale

Betroffen sind nur Verpackungen mit Kunststoff. Die Gastronomen müssen keine Alternative zu Pizzakartons oder Aluschalen anbieten, so die Verbraucherzentrale Sachsen. Und kleine Betriebe wie Imbissbuden, die höchstens fünf Beschäftigte haben und deren Verkaufsfläche maximal 80 Quadratmeter beträgt, sind nicht von der Pflicht betroffen. Aber sie müssen selbst mitgebrachte Behälter der Kunden befüllen, heißt es im Verpackungsgesetz.

Das bringt das Mitmachen

Es klingt natürlich erst mal aufwendig: Mehrwegbecher daheim ausspülen, aufbewahren, zurückbringen – statt sie einfach direkt wegzuwerfen. Aber man hilft bei der Ressourcenschonung, und das ist Umweltschutz.

Dass Mehrwegbecher gespült werden müssen, ändert übrigens nichts daran, dass sie nachhaltiger sind als Einwegverpackungen. Zwar schlage die Reinigung in der Umweltbilanz negativ zu Buche, trotzdem sind Mehrwegbehälter ökologisch vorteilhafter – gerade dann, wenn sie häufig genutzt werden. Das teilt das Projekt "Klimaschutz is(s)t Mehrweg" mit. Mehrwegbehälter schnitten in der Klimabilanz nach zehn Nutzungen besser ab als die Einwegverpackungen, deren Herstellung weniger aufwendig ist.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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