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Bundesgerichtshof: CO2-Kompensation ist nicht gleich Klimaneutral


Urteil des Bundesgerichtshofs
Wer mit Klimaneutralität werben will, muss dafür aktiv etwas tun

Von afp
27.06.2024Lesedauer: 1 Min.
Gummibärchen-Packung der Firma Katjes: Hinter dem Herz-QR-Code steht, dass Katjes nicht klimaneutral produziert, sondern nur Emissionen ausgleicht.Vergrößern des Bildes
Gummibärchen-Packung der Firma Katjes (Symbolbild): Hinter dem Herz-QR-Code steht, dass Katjes nicht klimaneutral produziert, sondern nur Emissionen ausgleicht. (Quelle: IMAGO/EHL Media/Erik-Holm Langhof)
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Wer mit "klimaneutral" werben möchte, muss zukünftig erläutern, was das heißt. Für die Aussage "klimaneutrale Produktion" reiche es nicht, Emissionen zu kompensieren.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat den Einsatz des Begriffs "klimaneutral" in der Werbung eingeschränkt. Firmen dürfen nur dann damit werben, wenn sie klar erläutern, was sich hinter dem Begriff verbirgt. Das Urteil fiel in einem Rechtsstreit zwischen der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und dem Süßwarenhersteller Katjes.

Im Jahr 2021 hatte Katjes in einer Fachzeitschrift für die Lebensmittelbranche mit der Aussage geworben: "Seit 2021 produziert Katjes alle Produkte klimaneutral." Dazu war auf einer Fruchtgummi-Packung das Logo "klimaneutral" abgebildet und die URL des Partnerunternehmens ClimatePartner angegeben. Ein QR-Code führte direkt zu dessen Website.

Katjes-Fruchtgummis werden nicht klimaneutral produziert

Die Wettbewerbszentrale klagte dagegen an, dass die Produktion der Fruchtgummis selbst nicht klimaneutral verlief. Katjes kompensierte lediglich die Emissionen durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten. Der BGH stimmte der Wettbewerbszentrale zu und befand die Werbung für irreführend. Somit darf Katjes diese Anzeige nicht weiter verwenden.

Laut Thomas Koch, dem Vorsitzenden Richter, besteht bei umweltbezogenen Werbungen eine besondere Gefahr der Irreführung. Bei mehrdeutigen Begriffen wie "klimaneutral" muss bereits in der Werbung selbst eine Erklärung gegeben werden – Hinweise außerhalb reichen nicht aus.

Kompensation ist kein echter Einsatz für Klimaneutralität

Koch stellte ebenfalls klar, dass die Kompensation von Emissionen nicht gleichwertig zur Reduktion von Treibhausgasen ist und betonte, dass es für den Klimaschutz wichtiger sei, Treibhausgase zu vermeiden.

Reiner Münker, der Hauptgeschäftsführer der Wettbewerbszentrale, begrüßte die Entscheidung des BGH. Er betonte, dass alle Hersteller sich an diese Regelung halten müssen und fügte hinzu: "Das gilt branchenübergreifend".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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