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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wohnen Scheinbar harmloser Fehler kann zu Vergiftung führen
Ein großer, offener Wohnraum samt Küche zählt seit langem und immer noch zu den beliebtesten Wohntrends. Ein Kamin macht das Ambiente noch gemütlicher. Doch hier lauert die Gefahr: Dunstabzugshaube und Kaminofen dürfen nicht ohne weiteres gleichzeitig betrieben werden. Es droht Vergiftungsgefahr.
In gut gedämmten Gebäuden baut eine Abluft-Dunstabzugshaube bei geschlossenen Fenstern und Türen Unterdruck auf, erklärt die DIY-Academy in Köln. Bei Unterdruck können allerdings die Abgase im Kamin nicht durch den Schornstein abziehen. Die schlimmste Folge: Die Abgase werden in den Wohnraum gesogen und können zu einer Vergiftung mit Kohlenmonoxid führen.
Welche Kamine betroffen sind
Gefährlich werden so genannte "raumluftabhängige Feuerstätten", also Kamine oder Kaminöfen, welche die zum Verbrennen notwendige Luft dem Wohnraum entnehmen. Umgekehrt kann durch diese Öffnungen das Kohlenmonoxid in den Wohnraum strömen.
Geeignete Sicherungsmaßnahmen
Verhindern kann dies eine motorbetriebene Abluftanlage der Feuerstätte oder auch eine automatische Lüftungsanlage der ganzen Wohnung. Ein gekipptes Fenster sorgt natürlich ebenfalls für Frischluft.
Außerdem sorgen Sicherungssysteme wie Zuluft- oder Unterdruckwächter für Sicherheit. Sie lassen zum Beispiel den Betrieb der Dunstabzugshaube nur dann zu, wenn Fenster auch geöffnet sind oder schalten bei bestimmten Unterdruck-Werten die Lüftungsanlage ab.
Fensterkontaktschalter lassen sich beispielsweise gut nachträglich einbauen. Ein Sensor kontrolliert, ob das Fenster offen oder geschlossen ist. Ist das Fenster zu, blockiert ein Zwischenstecker die Stromzufuhr der Dunstabzugshaube über einen Zwischenschalter. Das funktioniert komfortabel per Funk.
Wann Feuerstätten verboten sind
Geregelt ist der Betrieb der raumluftabhängigen Feuerstätten übrigens in der Feuerungsverordnung. Die ist zwar Ländersache, doch ähneln sich die Verordnungen, da sie auf einer länderübergreifenden Muster-Verordnung basieren. Diese erlaubt den Betrieb der Feuerstätten in Räumen, aus denen die Luft abgesaugt wird, wenn
- ein gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätten und der luftabsaugenden Anlagen durch Sicherheitseinrichtungen verhindert wird.
- die Abgasführung durch besondere Sicherheitseinrichtungen überwacht wird.
- die Abgase der Feuerstätten über die luftabsaugenden Anlagen abgeführt werden.
- durch die Bauart oder die Bemessung der luftabsaugenden Anlagen sichergestellt ist, das kein gefährlicher Unterdruck entstehen kann.
Gefahr nur bei Abluftdunsthauben
Nicht jede Dunstabzugshaube ist davon betroffen, sondern nur Abluftgeräte. Sie führen die Luft aus dem Raum direkt über eine Leitung und Öffnung in der Wand aus dem Gebäude hinaus. Umlufthauben hingegen blasen die Luft durch einen integrierten Fett- und Geruchsfilter und leiten sie dann wieder zurück in die Küche.