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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Pfandflaschen abgeben Flasche oder Dose kaputt: Bekomme ich trotzdem Geld?
Müssen Sie Ihre Pfandflaschen und -dosen wieder zurückgeben, oder dürfen sie weggeworfen werden? Und was ist mit kaputten Flaschen?
Vor dem Einkauf noch ewig am Pfandautomaten stehen, um die Flaschen einzeln hineinzugeben? Kaum einer hat dazu Lust. Vor allem, wenn man dafür erst ewig anstehen muss. Noch schlimmer ist's, wenn der Automat dann die Flasche oder Dose nicht annimmt, weil sie leicht zerbeult ist. Was können Sie dann tun?
Muss man Pfandflaschen zurückgeben?
Wenn die Flaschen ein besonderes Design haben, also individuell vom Hersteller gestaltet wurden, muss man sie zurückgeben. Denn in diesem Fall sind und bleiben sie auch nach dem Kauf noch Eigentum des Herstellers.
Durch den Kauf erwirbt man nur das Getränk und nicht die Verpackung drumherum. Dabei spiele es keine Rolle, ob der Pfandbetrag höher oder niedriger ist als der Wert des Gefäßes", erklärt Harald Rotter, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwalt vom Deutschen Anwaltverein (DAV).
Sind beispielsweise in der Glas- oder Kunststoffflasche das Logo oder das Wappen des Herstellers eingeprägt, besteht quasi eine Rückgabepflicht. Kommt der Verbraucher dieser nicht nach, könnte er theoretisch vom Hersteller verklagt werden. Praktisch ist das jedoch nicht vorgekommen.
Pfandflasche kaputt: Bekomme ich trotzdem Geld zurück?
Gehen günstige Einheitsflaschen – beispielsweise Bier- oder Wasserflaschen – zu Bruch, könnten Verbraucher sie theoretisch ebenfalls an der Pfandannahmestelle abgeben und erhalten dann das Pfandgeld zurück. Allerdings nur, wenn der Einkaufspreis des Glases niedriger ist als der auszuzahlende Pfandbetrag.
Flasche oder Dose zerbeult: Bekomme ich trotzdem mein Geld wieder?
Sind die Getränkeverpackungen schon so zerbeult oder eingedrückt, dass der Pfandautomat sie nicht mehr annimmt, muss das Geschäft die Getränkeverpackungen trotzdem annehmen – das geht dann meistens an der Kasse oder einem speziellen Mitarbeiter. Wichtig ist, dass das Pfandlogo noch gut zu erkennen ist.
"Wenn die Flasche potenziell gefährlich sein kann, beispielsweise aufgrund von scharfen Kanten, sollte sie immer in einen Glasmüllcontainer geworfen werden", rät Pascal Fromme, Manager Nachhaltigkeit und Soziales Engagement bei fritz-kulturgüter GmbH. "Falls es sich nur um eine kleine Abkerbung an der Öffnung der Flasche handelt, kann sie durchaus noch zurückgegeben werden und daher auch vorübergehend neben der Mülltonne platziert werden." Denn durch letzteres unterstützen Verbraucher das Projekt "Pfand gehört daneben" und somit auch Personen, die finanziell auf das Pfandflaschensammeln angewiesen sind.
- arbeit-und-arbeitsrecht.de: "Unerlaubtes Sammeln von Pfandflaschen"
- anwaltsauskunft.de: "Muss man Pfandflaschen und -gläser zurückgeben?"
- Verbraucherzentrale.nrw: "Fragen und Antworten zum Einweg-Pfand ("Dosenpfand")"
- Verbraucherzentrale.nrw: "Mehrweg oder Einweg: Unterschiede und Regeln beim Pfand"
- pfand-gehoert-daneben.de