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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Lebensretter im Notfall Wann der Feuerlöscher nicht mehr funktioniert
Da Feuerlöscher für den Soforteinsatz vorgesehen sind und im Notfall zuverlässig funktionieren müssen, ist eine Wartung und Prüfung enorm wichtig. Doch diese ist nicht ganz einfach.
Im Notfall können Sie Leben retten: Feuerlöscher. Jedoch nur, wenn Sie einwandfrei funktionieren. Um das zu gewährleisten, müssen sie regelmäßig geprüft und gewartet werden. Worauf sollten Verbraucher dabei achten?
Feuerlöscher warten: Nicht vorgeschrieben, aber unbedingt notwendig
Für Privatpersonen ist eine Verordnung, die allgemeine Prüffristen beinhaltet, nicht vorhanden. Im gewerblichen und öffentlichen Bereich besteht allerdings eine Prüfpflicht. Dennoch sollten auch Privatpersonen ihren Feuerlöscher regelmäßig kontrollieren, damit er im Notfall sofort verfügbar, aufgefüllt und betriebsbereit ist.
Als Anhaltspunkt für die einzuhaltende Prüffrist dient die entsprechende Normung des Löschers. Diese sieht bei tragbaren Feuerlöschern alle zwei Jahre eine Überprüfung durch Sachkundige vor. Daraus ergibt sich, dass nach Ablauf dieser Frist keine Gewähr mehr für die Einsatzfähigkeit der Feuerlöscher besteht.
Je nach Umgebungsbedingungen der Löscher können auch kürzere Prüfintervalle sinnvoll sein. Seien Sie deshalb stets aufmerksam und genau, was den nächsten Prüfungstermin bei Ihrem Feuerlöscher betrifft. Anhand der Tüv-Plakette können Sie erkennen, wann ein Prüftermin ansteht.
In diesen Fällen sollten Sie warten lassen
Zeigt Ihr neuer Löscher, der noch nicht gewartet wurde, ein Datum bei "Endabnahme", "Werkkontrolle" oder einem ähnlichen Begriff, das zwei Jahre zurückliegt, sollten Sie einen Prüftermin einleiten. Wurde das Gerät schon einmal kontrolliert, befindet sich eine Prüfplakette auf dem Löscher, die das Prüfdatum anzeigt. Rechnen Sie zu diesem Datum zwei Jahre hinzu, erhalten Sie ebenfalls den anstehenden Termin für eine erneute Wartung.
Sachkundige, die Sie für eine Prüfung kontaktieren können, sind Mitarbeiter oder Beauftragte von Feuerlöscherherstellern oder selbstständige Prüfdienste. Untersucht der Sachkundige Ihren Feuerlöscher, übernimmt er in sicherheits- und brandschutztechnischer Hinsicht die Gewähr für die ordnungsgemäße Kontrolle, Wartung und Instandsetzung des Geräts.
Sichtkontrolle als Check für sofortige Wartung
Unterziehen Sie Ihren Feuerlöscher regelmäßig einer genauen Sichtkontrolle. Wenn Sie beschädigte Teile, Schläuche, Rostflecken, starke Verschmutzungen oder Ähnliches feststellen, sollten Sie einen Sachverständigen benachrichtigen. Dasselbe gilt für beschädigte Plomben oder fehlende Sicherungsstifte. Setzen Sie sich mit dem Kundendienst oder einem selbstständigen Prüfdienst in Verbindung und lassen Sie Ihren Feuerlöscher warten, kontrollieren und falls nötig auffüllen.
Seien Sie vorsichtig bei älteren Feuerlöschern
Die Behälter der Löscher stehen unter Druck. Aus diesem Grund unterliegen Feuerlöscher der Druckbehälterverordnung. Dauerdrucklöscher müssen zusätzlich zu dem beschriebenen Zwei-Jahres-Turnus alle zehn Jahre nach Paragraf 32 der Druckbehälterverordnung durch Sachverständige wie zum Beispiel den TÜV überprüft werden. Grund ist die große Zerstörkraft, die ein zerplatzender Behälter entfalten kann.
Befinden sich beim Zerbersten Menschen in der Nähe, kann es zu schweren Verletzungen kommen. Daher ist bei älteren Modellen besondere Vorsicht geboten.
Feuerlöscher entsorgen
Feuerlöscher enthalten Schadstoffe. Sie dürfen daher nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Bringen Sie alte Feuerlöscher daher zum Wertstoffhof. Alternativ bieten auch einige Hersteller an, dass sie den defekten oder alten Feuerlöscher für Sie entsorgen.
- brandschutz-zentrale.de "Feuerlöscher"
- Heimwerker.de
- Druckbehälterverordnung
- cleanipedia.de "Feuerlöscher"