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Hornissen umsiedeln: Nicht immer die beste Lösung


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Hornissen umsiedeln: Nicht immer die beste Lösung

Hornissen wirken auf viele Menschen bedrohlich. Wer bei sich am Haus ein Nest entdeckt, möchte meist möglichst viel Distanz zwischen sich und die Insekten bringen. Doch wie? Sollten Sie die Hornissen umsiedeln? Nicht immer ist dies unbedingt notwendig. Mehr zu dem Thema erfahren Sie hier.

13.05.2015|Lesedauer: 2 Min.
km (CF)
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Hornissen sind geschützte Tiere

Hornissen und Wespen sind in der Regel harmlose und sehr nützliche Tiere. Ohne sie wäre der Kreislauf der Natur gestört, deshalb stehen die Tiere unter Bundesnaturschutzgesetz – eine Abtötung der Faltenwespe ist also nicht nur tierverachtend, sondern schlichtweg gesetzlich verboten. Wer zu den Nestern stets eine Distanz von etwa zwei bis drei Metern einhält, hat in der Regel nichts durch die fliegenden Faltenwespen zu befürchten.

Hornissen umsiedeln: Nicht immer die erste Wahl

Nur weil ein Hornissennest auf dem Dachboden, im Garten, Schuppen, am Haus oder anderen Orten besteht, müssen Sie die Hornissen nicht sofort umsiedeln. Oftmals genügen beispielsweise kleinere Sicherheitsmaßnahmen: Bringen Sie Hinweise an, die auf das Nest der Faltenwespe hinweisen, um so dafür Sorge zu tragen, dass der nötige Sicherheitsabstand gewahrt wird. Auch die Verlegung des Einflugloches oder die Lenkung des An- und Abflugbetriebs durch eine alte Gardine können effektive Maßnahmen sein, informiert der Bund für Umwelt- und Naturschutz auf seiner Homepage. Um die Umsiedlung eines Hornissennestes beispielsweise auf dem Dachboden zu vermeiden, können Sie das Nest der Faltwespe auch mit Fliegendraht einmanteln und so die Gefahr, die von den schwirrenden Untermietern ausgeht, eindämmen.

Hornissen umsiedeln: Profi-Sache!

Holen Sie sich am besten Rat von einem Hornissenberater ein, wenn Sie die Hornissen umsiedeln möchten. Er ist die richtige Ansprechperson bei Problemen mit der Faltenwespe. Er kann Ihnen auch helfen, die Hornissen ein für alle Mal loszuwerden. Bedenken Sie jedoch, dass Sie dafür eine Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde benötigen. Wird diese erteilt, muss die Umsiedlung in der Regel von einer sach- und fachkundigen Person durchgeführt werden.

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