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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Strafverfahren droht Im Kampf gegen Unkraut ist nicht jedes Mittel erlaubt
Gerade im trockenen Sommer sollten Gartenbesitzer auf die Unkrautvernichtung mit Abflammgeräten verzichten
So berichtet die Aachener Polizei von einem Gartenbrand, der von einem überspringenden Funken eines Gasbrenners ausgelöst wurde (Freitag, 5.6.). Eine Hecke und ein Teil des Rasens fingen Feuer, Fahrräder und Jalousien wurden beschädigt. Den Nutzer des Gasbrenners erwartet nun ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung.
Pflanzen werden nicht direkt verbrannt
Mit Unkrautbrennern, auch Abflammgeräte genannt, werden unerwünschte Pflanzen auf gepflasterten oder geteerten Bereichen nicht direkt verbrannt. Es wird nur auf eine recht hohe Temperatur erhitzt, was das Eiweiß gerinnen lässt und die Zellwände zerstört.
Hobbygärtner sollten daher bei der Anwendung auch darauf achten, dass die Pflanzen gar nicht richtig entzünden und abbrennen – das erhöht lediglich die allgemeine Brandgefahr. Außerdem sollte man vorher getrocknete Pflanzenreste wie Blätter, Gräser und Zweige entfernen und einen windstillen Tag für die Arbeit nutzen. So lässt sich die offene Flamme sicherer und gezielter einsetzen.
Vernichtungsmittel sind auf dem Hof verboten
Die Unkrautbrenner werden gerne eingesetzt. Denn mit Chemie darf Unkraut am Rande von Bürgersteigen und sonstigen Gehwegen, privaten Hofflächen und Zufahrten zum Grundstück nicht entfernt werden. Bei Verstoß dagegen drohenBußgelder.
Grund ist der Umweltschutz. Während im Beet chemische Wirkstoffe überwiegend an die Pflanzen gelangen und im Boden nach und nach abgebaut werden, spült Regen die Unkrautvernichtungsmittel auf Pflaster und Wegen in die Kanalisation.
Die sicherste Alternative ist die Handarbeit mit dem Fugenkratzer, der gezielt die Pflanze samt Wurzeln aus dem Boden holt. Stahlbürsten zerstören das Grün, zugleich reißen sie die Pflanze aus dem Boden.
- Nachrichtenagentur dpa