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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Zimmer mit Aussicht Loggia oder Balkon: Das ist der Unterschied
Wer nach einer Wohnung sucht, findet in den Inseraten oftmals Angebote mit einem Balkon oder einer Loggia. Aber was unterscheidet beide eigentlich? Und welche Gemeinsamkeiten gibt es?
Im Sommer morgens an der frischen Luft frühstücken oder abends mit Freunden bis spät draußen sitzen: Wer einen Balkon oder eine Loggia besitzt, kann sich wahrlich glücklich schätzen. Und auch wenn es im Herbst und Winter zu kalt für den Freisitz wird, so sind diese wenigen Quadratmeter doch immer ein Stück Lebensqualität.
Doch was unterscheidet eigentlich den Balkon von der Loggia? Sind es zwei Bezeichnungen für ein und dasselbe? Oder gibt es zwischen beiden Freiluftplätzen große Unterschiede? Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um Loggia und Balkon.
Was ist eine Loggia?
Der Begriff Loggia stammt aus dem Italienischen. Laut Definition ist sie "ein nach außen zwischen Säulen oder Pfeilern sich öffnender Gebäudeteil" und bedeutet so viel wie Loge oder Säulenvorhalle. Klassische deutsche Bezeichnungen wie Freisitz, Negativgaube oder Dacheinschnitt hört man mittlerweile nur noch selten. In der italienischen Renaissance wurden die Raumerweiterungen bei repräsentativen Gebäuden eingesetzt. Heute findet sich auch an Miethäusern der geschützte Außensitz.
Wie sieht eine Loggia aus?
Eine Loggia ist dadurch gekennzeichnet, dass sie dreiseitig geschlossen und ins Gebäude eingeschnitten ist. Sie ist dabei entweder zur Straßen- oder Gartenseite geöffnet. Durch diese Bauweise ist die Loggia vor Witterung geschützt: Bewohner können sie also schon in den frühen Monaten des Jahres nutzen, um die ersten Sonnenstrahlen zu genießen. Für einen weiteren Schutz vor Regen und Sturm sind manche Loggien durch eine teilweise oder komplette Verglasung nach außen hin abgeschlossen.
Info
Eine spezielle Loggia ist die sogenannte Dachloggia. Mit ihr haben Sie zumeist einen herrlichen Ausblick über die Dächer der Stadt. Bautechnisch ist sie eine ins Dach geschnittene Lücke, in der Regel an drei Seiten geschlossen und nach vorne hin geöffnet. Diese Seite ist mit einem Geländer oder einer Brüstung gesichert.
Was ist ein Balkon?
Der Name Balkon kommt ursprünglich aus dem Französischen und bezeichnet laut Definition einen "offenen Vorbau an der Außenwand oder im Innern (Theater, Saal) eines Gebäudes, getragen von vorspringenden Trägern aus Holz, Stein, Beton oder Stahl". Dabei ist der Balkon zumeist von einer Mauer oder einem schlichten Geländer umgeben.
Was macht einen Balkon aus?
Anders als die Loggia ist der Balkon somit von außen an die Fassade des Hauses angebaut oder befindet sich auf einer von der Fassade ausgehenden Balkonbodenplatte. Er ist immer außerhalb des klassischen Gebäudegrundrisses. Er kann auch nachträglich an ein Gebäude angebracht werden – selbst wenn ein Balkon nicht in der Planung des Hauses vorgesehen war.
Seine geöffnete Form freut besonders Freiluft-Fans: Die Sonne scheint ungeschützt auf den Hausanbau und der Wind sorgt im Sommer für eine erfrischende Brise. Wenn es kühl und regnerisch ist, lädt er – im Gegensatz zur geschützten Loggia – aber weniger zum Relaxen ein.
Info
Die Loggia und der Balkon sind beides Wohnraumerweiterungen. Während der Balkon jedoch außerhalb des Gebäudegrundrisses liegt, ist die Loggia fester Bestandteil des Baukörpers.
Zählen Loggia und Balkon zur Wohnfläche?
Mieter und Vermieter streiten oft darüber, ob die Loggia oder der Balkon zur Wohnfläche gehört – oder nicht. Laut dem Deutschen Mieterbund (DMB) gibt es unterschiedliche Handhabungen:
- Sozial- oder preisgebundene Wohnungen
Hier zählt die Grundfläche von Balkon oder Loggia zur Hälfte mit. Das heißt, wenn Sie einen zwei Quadratmeter großen Balkon haben, wird nur ein Quadratmeter bei Ihrer zu zahlenden Miete berücksichtigt. - Frei finanzierte Wohnungen
Hier kommt es auf den Wohnwert an. Balkone und Loggien in guten Lagen zählen zu einem Viertel. In Ausnahmefällen können beide auch mit der Hälfte der Fläche angerechnet werden.
Sollte die Fläche Ihrer Wohnung kleiner sein als im Mietvertrag angegeben, und zum Beispiel die Loggia oder der Balkon voll angerechnet sein, können Sie dagegen juristisch vorgehen – allerdings erst, wenn die Abweichung mehr als zehn Prozent beträgt.
- Eigene Recherche
- Deutscher Mieterbund (DMB)
- Bertelsmann Universal-Lexikon in 20 Bänden