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Überwachungskamera vom Nachbarn: Darf er das?


Privatsphäre schützen
Nachbar hat eine Kamera installiert: Wo Sie es melden können

Wenn Überwachungskameras installiert werden, kann dies potenziell die Privatsphäre der Nachbarn beeinträchtigen. Erfahren Sie, wo und wie solche Fälle gemeldet werden können.

23.12.2024 - 17:33 Uhr|Lesedauer: 2 Min.
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Wer sein Zuhause vor Einbrechern schützen möchte, greift dafür häufig und gerne zu einer Überwachungskamera. So kann immer kontrolliert werden, wer sich gerade auf dem Grundstück befindet oder befand. Diese Sicherheitsvorkehrung stößt bei vielen Nachbarn jedoch nicht immer auf Wohlgefallen. Sie fühlen sich ausspioniert und in ihrer Privatsphäre verletzt. Was können Sie tun, wenn Ihr Nachbar eine Überwachungskamera installiert hat? Und darf er das überhaupt so einfach?

imago images 0777794224Vergrößern des Bildes
Überwachungskamera an einem Gebäude: Achten Sie auf die Ausrichtung der Kamera. (Quelle: IMAGO/Rene Traut/imago)

Was Ihr Nachbar filmen darf

Grundsätzlich ist die Videoüberwachung des eigenen Grundstücks rechtlich gestattet. Wichtig dabei ist, dass der Bereich, den die Kamera filmt, ausschließlich auf dem Grundstück des Kamerabesitzers liegt. Es ist nicht gestattet, dass die Kamera einen Teil des Nachbargrundstücks oder einer öffentlichen Fläche aufnimmt. Auch das Filmen einer gemeinsamen Zufahrt oder eines gemeinschaftlich genutzten Weges ist verboten. Zumindest, solange nicht alle Parteien, denen der Weg gehört, den Aufnahmen zustimmen.

Wichtig ist darüber hinaus, dass sich in der Nähe der Überwachungskamera ein Schild befindet, das auf die Videoaufnahmen hinweist. Dieses Schild muss selbst dann vorhanden sein, wenn es sich bei der Kamera um eine Attrappe handelt.

Übrigens

Die Aufnahmen einer Überwachungskamera dürfen bei einem Einbruch nicht immer als Beweismittel verwendet werden. Wichtig ist, dass die rechtlichen Bedingungen für die Installation und den Betrieb eingehalten wurden. Dennoch kann es vorkommen, dass ein Gericht solche Beweismittel als problematisch ansieht und nicht anerkennt. Mehr über die Rechte und Pflichten bei Überwachungskameras erfahren Sie hier.

Sollten Sie die Polizei rufen?

Ist die Kamera nicht korrekt ausgerichtet, der Aufnahmewinkel zu groß oder liegt der Aufnahmebereich augenscheinlich außerhalb des erlaubten Bereichs, sollten Sie jedoch nicht gleich die Polizei rufen. Suchen Sie stattdessen erst einmal das Gespräch mit Ihrem Nachbarn.

Ist er uneinsichtig, können Sie sich unter Umständen an das Ordnungsamt oder das Landesamt für Datenschutzaufsicht wenden. Diese sind in vielen Bundesländern rund um die Themen Datenschutz der richtige Ansprechpartner. Die Stadtverwaltung kann Ihnen mitteilen, welche Anlaufstelle für Ihren Fall die richtige ist.

Transparenzhinweis
  • Dieser Artikel dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar, insbesondere nicht auf einen konkreten und individuellen Fall bezogen.
Verwendete Quellen
  • anwalt.de "Mein Nachbar hat eine Videokamera montiert: Darf er das?"
  • anwalt.de "Datenschutzverstoß - Unzulässige Videoüberwachung bei schwenkbarer Kamera"
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