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Coronavirus-Krise: Diese Kontaktverbote gelten in den Bundesländern


Kontaktverbote
Coronavirus: Diese Regeln gelten in den Bundesländern

t-online, dpa, Andrea Löbbecke

Aktualisiert am 09.04.2020Lesedauer: 8 Min.
Menschen in der Hamburger Innenstadt: Auch in der Hansestadt gelten viele Ausgangsbeschränkungen.Vergrößern des Bildes
Menschen in der Hamburger Innenstadt: Auch in der Hansestadt gelten viele Ausgangsbeschränkungen. (Quelle: Markus Scholz/dpa)

Das Frühjahr 2020 wird für die Bevölkerung anders als sie es bislang gewohnt waren. Wegen der Corona-Pandemie gibt es starke Einschränkungen und ein bundesweites Kontaktverbot, das erst einmal bis zum 19. April gelten soll. Einige Bundesländer haben verschärfte Bestimmungen. Ein Überblick.

Dieser Text wurde zuletzt am 9. April 2020 aktualisiert. Alle aktuellen Informationen zu den Regelungen in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier in der Übersicht.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat einschneidende Maßnahmen im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus bekanntgegeben. Auf das Paket hatten sich der Bund und die Ministerpräsidenten der Länder bei einer Telefonkonferenz verständigt.

Es umfasst ein bundesweites Kontaktverbot sowie die unverzügliche Schließung von Restaurants und Betrieben für die Körperpflege. Diese Regelungen gelten erst einmal bis zum 19. April und umfassen folgende neun Punkte:

  1. Die Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen des eigenen Hausstands, ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern, besser noch zwei Metern einzuhalten.
  3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft bleiben weiter möglich.
  5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen können sanktioniert werden.
  6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Ausgenommen: Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure oder Kosmetikstudios werden geschlossen.
  8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  9. Diese Maßnahmen sollen mindestens bis zum 20. April gültig bleiben.

Dennoch gibt es in einigen Bundesländern noch einmal verschärftere Regeln. Ein Überblick:

Baden-Württemberg

Menschenansammlungen auf öffentlichen Plätzen mit mehr als zwei (bisher waren es drei) Personen sind nicht mehr erlaubt. Für Familien bestehen Ausnahmen. Wer einer Anordnung der Polizei zum Auflösen einer Versammlung im öffentlichen Raum nicht nachkomme, müsse mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro oder einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen, warnt Landesinnenminister Thomas Strobl.

Im Kern gilt in Baden-Württemberg der Neun-Punkte-Plan der Bundesregierung.

Alle Restaurants und Gaststätten sind bereits geschlossen. Sie dürfen nur noch Essen zum Mitnehmen verkaufen. Spielplätze dürfen nicht mehr genutzt werden. Zudem sind Durchreisen von Personen aus Corona-Risikogebieten in Baden-Württemberg untersagt.

Schulen und Kitas bleiben voraussichtlich bis zum 18. April geschlossen.

Bayern

In Bayern bestehen Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur noch mit triftigen Gründen erlaubt. Das kann etwa der Weg zur Arbeit oder zum Supermarkt sein, dringende Arztbesuche, aber auch Sport und Spaziergänge an der frischen Luft. Letzteres ist aber nur allein oder in Begleitung der Menschen, mit denen man zusammenlebt, erlaubt.

Damit geht die Regelung in Bayern über das von Bund und Ländern vereinbarte Ansammlungsverbot hinaus. Dieses besagt: Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Trotz der weitreichenden Ausgangsbeschränkungen und Polizeikontrollen brauchen die Menschen im Freistaat keine Passierscheine, um sich draußen zu bewegen. Hilfreich sei aber, wenn man sich ausweisen und nachvollziehbar begründen könne, warum man auf welchem Weg sei, so Ministerpräsident Markus Söder. Auch eine Bescheinigung vom Arbeitgeber sei für den Weg zur Arbeit sinnvoll.

Lokale, Restaurants, Cafés, Biergärten, Friseure und Baumärkte sind bereits geschlossen. Außer-Haus-Lieferungen und Take-away-Angebote sind weiter erlaubt.

Schulen und Kitas bleiben voraussichtlich bis zum 18. April geschlossen.

Eine Ausgangssperre gibt es im Ort Mitterteich in der Oberpfalz. Das zuständige Landratsamt hat dort zwölf Ausnahmen für die verhängte Ausgangssperre gemacht, bei denen das Verlassen der eigenen vier Wände erlaubt sei: Darunter fallen Einkäufe für den Bedarf des öffentlichen Lebens, der Hin- und Rückweg zur Arbeitsstätte, Hunde ausführen, Tanken, Geldabheben oder auch unbedingt notwendige Hilfeleistungen für Bedürftige.

Berlin

In der Hauptstadt wird das vereinbarte Kontaktverbot umgesetzt: Danach ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Im Kern gilt in Berlin der Neun-Punkte-Plan der Bundesregierung.

Personen auf dem Stadtgebiet von Berlin müssten sich ständig in ihrer Wohnung aufhalten. Allerdings gibt es für diese Ausgangsbeschränkung eine Reihe von Ausnahmen. Das gilt etwa für Menschen, die zur Arbeit müssen, für Arztbesuche, andere medizinische Behandlungen oder Blutspenden, für Einkäufe, aber auch für die Begleitung Sterbender oder für Beerdigungen.

Kneipen und Clubs sowie Gastronomiebetriebe sind bereits geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause. Die Abholung muss so geregelt werden, dass keine Warteschlangen entstehen.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe wurden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich. Zudem sind alle öffentlichen Spielplätze geschlossen.

Ebenso sind Schulen und Kindertagesstätten geschlossen.

Brandenburg

Wie in Berlin so wird auch im Nachbarland Brandenburg das vereinbarte Kontaktverbot umgesetzt: Danach ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Im Kern gilt in Brandenburg der Neun-Punkte-Plan der Bundesregierung.

In Brandenburg ist der reguläre Schulunterricht ausgesetzt, ein Schulbesuch ist dann weiter möglich, aber nicht mehr verpflichtend.

Bremen

Bremen gehört zur Gruppe der zwölf Länder, die sich auf ein einheitliches Kontaktverbot verständigt haben. Das heißt, der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Ebenso sind der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.

Schulen sind vorerst geschlossen.

Hamburg

Auch der Stadtstaat hat sich im Grundsatz auf ein umfassendes Kontaktverbot für zwei Wochen sowie die unverzügliche Schließung von Restaurants und Betrieben für die Körperpflege verständigt.

Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Folgende vereinbarte allgemeine Maßnahmen gelten auch für Hamburg.

Schulen und Kitas bleiben geschlossen.

Hessen

Zur Eindämmung der Corona-Krise erlässt Hessen verschärfte Regeln. Menschen dürfen sich nur noch zu zweit im öffentlichen Raum aufhalten. Bislang waren Gruppen von bis zu fünf Menschen erlaubt. Familien und häusliche Gemeinschaften dürfen auch weiter gemeinsam nach draußen gehen.

Gleichzeitig gilt in Hessen der Neun-Punkte-Plan der Bundesregierung

In Hessen gilt keine Schulpflicht mehr, es gibt mindestens bis zum 18. April keinen Unterricht mehr an den Schulen.

Mecklenburg-Vorpommern

Mecklenburg-Vorpommern gehört zur Gruppe der zwölf Länder, die sich auf ein umfassendes Kontaktverbot verständigt haben. Das heißt, der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Folgende allgemeine Maßnahmen gelten auch für das Bundesland.

Die Gastronomie wurde landesweit geschlossen worden, zudem alle Geschäfte, die nicht für den täglichen Bedarf notwendig sind. Diese Regelung gilt zunächst bis zum 20. April. Spielplätze dürfen nicht mehr betreten werden.

Ein Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern ist nicht mehr möglich, die Vermietung von touristischen Unterkünften ist bis zum 19. April untersagt. Touristen wurden aufgefordert, Mecklenburg-Vorpommern zu verlassen.

Schulen und Kitas sind geschlossen.

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Niedersachsen

Niedersachsen gehört zur Gruppe der zwölf Länder, die sich auf ein einheitliches Kontaktverbot verständigt haben.

Das heißt, der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Folgende allgemeine Maßnahmen gelten auch für das Bundesland.

Noch strikter als bisher wollen die Behörden gegen Touristen vorgehen, die die ostfriesischen Inseln nicht verlassen wollen. Bisher galt eine Frist bis 25. März. Nun mussten alle Urlaubsgäste die Inseln Norderney, Juist und Baltrum verlassen.

Schulen und Kitas sind voraussichtlich bis zum 16. April geschlossen.

Nordrhein-Westfalen

Die nordrhein-westfälische Landesregierung verbietet Ansammlungen ab drei Personen in der Öffentlichkeit. Ausgenommen von dem Verbot sind Ehegatten, Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen: Sie dürfen auch weiterhin gemeinsam auf die Straße. Auch dürfen minderjährige und unterstützungsbedürftige Personen begleitet werden.

Ausnahmen gelten zudem für zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen. Zur Umsetzung des Verbots können die zuständigen Behörden generelle Betretungsverbote für bestimmte öffentliche Orte aussprechen.

Außerdem werden per Rechtsverordnung alle Restaurants und Gaststätten bis zum 19. April geschlossen. Friseure, Massagesalons und Tattoo-Studios, bei denen Menschen eng aufeinander treffen, müssen ebenfalls schließen. Ein komplettes Ausgangsverbot gibt es somit nicht.

Schulen und Kitas sind voraussichtlich bis zum 19. April geschlossen.

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz gehört zur Gruppe der zwölf Länder, die sich auf ein umfassendes Kontaktverbot verständigt haben. Die Maßnahmen für das Bundesland beziehen sich auf die neun Punkte, die Kanzlerin Angela Merkel am Sonntagabend verkündet hat.

Schulen und Kitas sind voraussichtlich bis zum 18. April geschlossen.

Saarland

Im Saarland wurde eine Ausgangsbeschränkung verhängt. Die Saarländer dürfen die eigene Wohnung nur noch verlassen, wenn sie dafür einen triftigen Grund haben. Dazu gehört der Weg zu Arbeit, notwendige Einkäufe oder Arztbesuche. Auch gemeinsame Spaziergänge etwa in der Familie mit Abstand zu anderen sind weiter möglich.

Das Saarland kontrolliert die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung. Jeder, der sich außerhalb der eigenen vier Wände bewege, muss glaubhaft belegen können, dass er für sich eine Ausnahme in Anspruch nehme.

Schulen und Kitas sind voraussichtlich bis zum 24. April geschlossen.

Sachsen

Von Montag (23. März) null Uhr an gilt für den gesamten Freistaat eine Ausgangsbeschränkung. Danach ist das Verlassen von Wohnung oder Haus ohne triftigen Grund untersagt. Wege zur Arbeit und zum Einkaufen bleiben erlaubt. Auch Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie der Besuch des eigenen Kleingartens sind weiter möglich.

Menschenansammlungen sind unter Strafe gestellt. Sie sollen dann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden können. Eine Größenordnung für Menschenansammlungen wurde nicht genannt. Familien seien damit aber nicht gemeint.

Alle Gaststätten bis auf Personalkantinen bleiben geschlossen. Gleiches gilt seit dem 22. März für Baumärkte, Kosmetikstudios und Friseure. Geschäfte für den täglichen Bedarf sind weiter geöffnet.

Die Schulpflicht ist in Sachsen ausgesetzt.

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt gehört zur Gruppe der zwölf Bundesländer, die sich auf ein einheitliches Kontaktverbot verständigt haben. Die Maßnahmen für das Bundesland beziehen sich auf die neun Punkte der Bundesregierung.

Schwimmbäder, Sporthallen, Clubs, Kinos und weitere Freizeiteinrichtungen waren schon geschlossen worden. Spielplätze dürfen nicht weiter genutzt werden. Der Einzelhandel ist bis auf Ausnahmen geschlossen. Die Einschränkungen gelten bis einschließlich 19. April.

Schulen und Kitas sind voraussichtlich bis zum 13. April geschlossen.

Schleswig-Holstein

Das nördlichste Bundesland zählt zur Gruppe der zwölf Bundesländer, die sich zuvor im Grundsatz auf ein einheitliches Kontaktverbot verständigt hatten. Die Maßnahmen orientieren sich im Kern an dem Neun-Punkte-Plan der Bundesregierung.

Zudem gilt ein Einreiseverbot für Touristen. Besitzer von Zweitwohnungen sollen Schleswig-Holstein verlassen.

In einer sogenannten Ersatzverkündung der Landesregierung vom 8. April 2020 heißt es allerdings, dass das Verbot "nicht für Reisen zu oder für Zusammenkommen von Ehegatten, Geschiedenen, eingetragenen Lebenspartnern, Lebensgefährten, Geschwistern und in gerader Linie Verwandten" gilt.

Zudem dürfen sich jetzt bis zu zehn Personen im privaten sowie öffentlichen Raum treffen. Ausnahmsweise sei bei Haushalten mit mehr als zehn Personen die Zahl der tatsächlichen Mitglieder des Haushalts maßgeblich.

Schulen und Kitas sind voraussichtlich bis zum 19. April geschlossen.

Thüringen

Die von Kanzlerin Angela Merkel verkündeten Maßnahmen waren in Thüringen zum Teil bereits in den vergangenen Wochen beschlossen worden. Das gilt etwa für Ansammlungen von mehr als zwei Personen, die Schließung von Gaststätten und Friseurgeschäften oder strenge Abstandsregelungen.

Zudem zählt Thüringen zur Gruppe der zwölf Bundesländer, die sich zuvor im Grundsatz auf ein einheitliches Kontaktverbot verständigt hatten. Die Maßnahmen orientieren sich im Kern an dem, was Kanzlerin Merkel am Sonntagabend verkündet hat.

Schulen und Kitas sind voraussichtlich bis zum 18. April geschlossen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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