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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Kfz-Versicherung Die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung im Überblick
Wenn Sie einen Unfall verursachen, kommt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für die dadurch entstehenden Kosten auf. Zum Leistungskatalog gehört zudem die Abwehr von unberechtigten Forderungen der Gegenseite.
Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Es steht also nicht im Ermessen eines Autobesitzers, ob er eine entsprechende Versicherung abschließt. Vielmehr ist er von Gesetzes wegen dazu verpflichtet. Andernfalls darf er nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Diese klare Regelung existiert aufgrund einer gesicherten Entschädigung von Unfallopfern um Falle eines Unfalls – unabhängig davon, wie finanzkräftig der Verursacher eines Unfalls ist. Damit ist die wesentlichste Leistung der Kfz-Haftpflichtversicherung bereits beschrieben: Sie zahlt für Schäden, die der Versicherte mit seinen Auto verursacht.
Ansprüche des Unfallgegners werden übernommen
Wenn die Frage der Schuld geklärt ist, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Ansprüche der gegnerischen Partei bei einem Unfall. Es sind Forderungen in Millionenhöhe versichert. Im Normalfall handelt es sich aber lediglich um die Kosten für die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs beziehungsweise um dessen Austausch, falls ein Totalschaden vorliegt.
Teurer wird es, wenn auch Schmerzensgeld oder gar Rentenzahlungen wegen einer Berufsunfähigkeit zu leisten sind. Würden solche Leistungen nicht durch die Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen, könnten die Forderungen des Unfallgegners einen Normalverdiener schnell in den Ruin treiben.
Weitere Leistungen der Versicherung
Die meisten Versicherungen bieten im Fall des Falles einen umfassenden Service bei der Schadensabwicklung. Die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung gehen aber noch weiter. Die Gesellschaft kümmert sich auch um die Abwehr von unberechtigten Forderungen, die gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend gemacht werden. Diese Leistung beschränkt sich allerdings ausschließlich auf solche Forderungen, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Schadensereignis stehen.
Um mögliche Nebenklagen und auch um eventuelle Strafverfahren kümmert sich die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht. Versichert ist neben dem Halter und dem gegebenenfalls abweichenden Eigentümer des Fahrzeuges auch der jeweilige Fahrer.