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Krankenkassen-Beiträge sollen steigen: So teuer wird es für Sie | Tabelle


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Beiträge sollen steigen
Diese Tabelle zeigt, wie viel teurer Ihre Krankenkasse werden könnte


Aktualisiert am 14.06.2023Lesedauer: 2 Min.
Krankenkassenkarte mit Euroscheinen (Symbolbild): Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sollen 2024 steigen.Vergrößern des Bildes
Krankenkassenkarte mit Euroscheinen (Symbolbild): Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sollen 2024 steigen. (Quelle: IMAGO/Lobeca)

Die gesetzlichen Krankenkassen werden teurer. Der Gesundheitsminister hält eine Beitragserhöhung für unausweichlich. Was das in Euro bedeuten könnte.

Geht es um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, mangelt es nicht an Vorschlägen, wie man die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben stopfen könnte. Die einen fordern weniger Leistungen und mehr Selbstbeteiligung der Patienten, die anderen höhere Beiträge.

Mit Letzterem rechnet nun auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), nachdem Finanzminister Christian Lindner (FDP) keinen höheren Steuerzuschuss bewilligen wollte (mehr dazu hier). Doch was hieße das für Ihren Geldbeutel? Wie stark sollen die Beiträge steigen? Und wie haben sie sich bereits in den vergangenen Jahren erhöht?

Gesetzliche Krankenkassen: Beiträge steigen "leicht"

Konkrete Zahlen nennt Lauterbach nicht. Er sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland lediglich, dass es mit ihm keine Leistungskürzungen geben werde: "Der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird daher im nächsten Jahr erneut leicht steigen müssen."

Gesetzliche Krankenkassen bemessen ihre Beiträge nach einem bestimmten Prozentsatz. Dieser beträgt seit 2015 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen wie dem Arbeitsentgelt oder der Rente. Zuvor lag er sogar höher: bei 15,5 Prozent in den Jahren 2011 bis 2014. Um einen niedrigeren Beitragssatz als den aktuellen zu finden, muss man bis ins Jahr 2006 zurückgehen. Damals lag er bei nur 14,2 Prozent. Der Beitrag wird jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber gezahlt.

Ergänzend erheben die Krankenkassen einen individuellen Zusatzbeitrag, der ihren Finanzbedarf decken soll. Auch daran beteiligt sich der Arbeitgeber zur Hälfte. Diese Zusatzbeiträge orientieren sich am durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz, den das Bundesgesundheitsministerium bekannt gibt.

Für 2023 hatte es eine Erhöhung von 1,3 auf 1,6 Prozent festgelegt. Die Krankenkassen können aber davon abweichen. Zum Jahreswechsel haben die meisten Versicherungen den Zusatzbeitrag angehoben. Die vollständige Liste finden Sie hier.

So viel mehr könnten Sie 2024 zahlen müssen

Auch wenn noch unklar ist, wie stark der reguläre Beitragssatz ab 2024 genau steigt, lässt sich schon heute ausrechnen, welche Beträge in verschiedenen Szenarien zusätzlich an die Krankenkasse fließen würden. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick.

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Gut zu wissen: Für Beschäftigte in Midijobs, bei denen das Monatsbrutto zwischen 520,01 und 2.000 Euro liegt, werden die Krankenkassenbeiträge anders berechnet. Sie zahlen dann weniger als die Hälfte, der Arbeitnehmer übernimmt einen größeren Anteil.

Ab einem bestimmten Gehalt steigen die Beiträge zudem nicht mehr. Einkünfte oberhalb der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze sind beitragsfrei. Die Grünen hatten eine Erhöhung dieser Grenze ins Spiel gebracht, um Besserverdiener stärker zur Kasse zu bitten. Lesen Sie hier, wo die Beitragsbemessungsgrenze aktuell liegt.

Gesundheitsminister Lauterbach erteilte den Forderungen jedoch eine Absage. Grund dafür ist, dass dann auch die Versicherungspflichtgrenze angehoben werden müsse, was der Koalitionsvertrag aber ausschließe. Diese Grenze entscheidet darüber, ab wann Sie selbst entscheiden dürfen, ob Sie in die gesetzliche oder eine private Krankenversicherung einzahlen. Im Jahr 2023 liegt diese Grenze bei 5.550 Euro im Monat beziehungsweise 66.660 Euro im Jahr.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • smart-rechner.de: "Beiträge zur Krankenversicherung"
  • de.statista.com: "Entwicklung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in den Jahren 1998 bis 2023"
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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