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Haftpflichtversicherung: Schaden melden – so gehen Sie vor


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Schritt für Schritt
Haftpflichtversicherung: Schaden melden – so gehen Sie vor


Aktualisiert am 19.06.2023Lesedauer: 2 Min.
Smartphone mit zersplittertem Display (Symbolbild): Beschädigen Sie Wertgegenstände von Dritten, kann Ihre Haftpflichtversicherung einspringen.Vergrößern des Bildes
Smartphone mit zersplittertem Display (Symbolbild): Beschädigen Sie Wertgegenstände von Dritten, kann Ihre Haftpflichtversicherung einspringen. (Quelle: mheim3011/getty-images-bilder)
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Wer Dritten einen Schaden zufügt, kann häufig seine Haftpflichtversicherung dafür aufkommen lassen. Aber nur, wenn Sie den Schaden richtig melden.

Fügen Sie jemand anderem einen Schaden zu, haften Sie dafür in unbegrenzter Höhe. Das kann schnell finanziell überlasten – insbesondere, wenn Personen verletzt werden. Eine private Haftpflichtversicherung kann die Kosten jedoch übernehmen.

Doch wie genau meldet man seiner Haftpflichtversicherung eigentlich einen Schadensfall und worauf sollte man dabei achten? Wir geben Ihnen einen Überblick, wie Sie am besten vorgehen.

Dokumentieren Sie den Schaden

Sobald ein Schadensfall eingetreten ist, sollten Sie ihn ausführlich dokumentieren. Am besten schießen Sie Fotos von den Schäden, sammeln alle relevanten Informationen wie den Namen der geschädigten Person, deren Adresse und Telefonnummer und beschreiben, wie der Schaden genau entstanden ist. Notieren Sie sich auch die Namen eventueller Zeugen. Je detaillierter Sie den Fall dokumentieren, desto einfacher und schneller kann die Haftpflichtversicherung ihn prüfen.

Schauen Sie in Ihre Haftpflichtpolice

Bevor Sie den Schaden melden, sollten Sie einen Blick in Ihre Versicherungspolice werfen. Prüfen Sie, ob Ihre Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden aufkommt. Die meisten Versicherungen decken Schäden ab, die Dritten durch Fahrlässigkeit entstanden sind. Achten Sie auch auf mögliche Ausschlüsse und Selbstbeteiligungen. Lesen Sie hier, welche Leistungsmerkmale viele bei ihrer Haftpflicht vergessen.

Melden Sie den Schaden der Versicherung

Kontaktieren Sie im Schadensfall so schnell wie möglich Ihre Versicherung. Es gibt zwar keine gesetzlich festgelegte Frist, trotzdem sollten Sie die Schadensmeldung nicht hinauszögern. In der Regel sollten Sie sich innerhalb einer Woche mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen, um Ihre Ansprüche nicht zu gefährden.

Einen Haftpflichtschaden können Sie auf mehrere Arten melden. Am einfachsten ist der Weg über ein Onlineformular auf der Website oder in der App der Versicherung. Füllen Sie alles vollständig und wahrheitsgemäß aus und fügen Sie gegebenenfalls Ihre Dokumentation als Anhang hinzu. Der Postweg ist ebenfalls zulässig, benötigt aber mehr Zeit. Alternativ können Sie persönlich in einer Filiale Ihrer Versicherung vorbeischauen, um den Schaden zu melden.

Eine Schadensmeldung umfasst in der Regel folgende Angaben:

  • Ihre persönlichen Daten sowie die Versicherungsnummer
  • Persönliche Daten der geschädigten Person wie Name und Adresse
  • Was wurde beschädigt?
  • Genaue Beschreibung des Schadens und des Schadenhergangs: Wann ereignete sich der Schaden? Wo ereignete er sich? Wer hat den Schaden verursacht?
  • In welcher Beziehung stehen Sie zum Geschädigten?
  • Eventuell Belege wie die Quittung oder Rechnung über den Kauf der beschädigten Dinge
  • Eventuell Fotos, Videoaufnahmen, Zeugenaussagen

Kooperieren Sie mit der Versicherung

Nachdem Sie den Schaden gemeldet haben, wird Ihre Versicherung den Fall prüfen. Seien Sie kooperativ und beantworten Sie eventuelle Rückfragen der Versicherung ehrlich und zeitnah. Unter Umständen wird ein Sachverständiger beauftragt, um den Schaden zu begutachten. Kooperieren Sie auch in diesem Fall und stellen Sie ihm alle notwendigen Informationen zur Verfügung.

Versicherung trägt die Kosten

Stellt Ihre Versicherung nach der Prüfung fest, dass Ihr Anspruch berechtigt ist, kommt sie für die entstandenen Kosten auf. Wichtig: Zahlen Sie selbst nichts vorab an den Geschädigten, sondern überlassen Sie die finanzielle Regulierung der Versicherung. Andernfalls riskieren Sie, auf Ausgaben sitzen zu bleiben, wenn die Entschädigung der Versicherung niedriger ausfällt als Ihr vorgestreckter Betrag.

Verwendete Quellen
  • verivox.de: "So melden Sie einen Haftpflichtschaden bei der Versicherung"
  • signal-iduna.de: "Haftpflichtschaden richtig melden: So geht's"
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