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Goodwill: Definition und Erklärung des Begriffs


Begriffe aus der BWL
Goodwill – Definition und Erklärung

Jana Lippmann

05.11.2024 - 11:32 UhrLesedauer: 2 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Der Goodwill spiegelt die immateriellen Vermögensgegenstände eines Unternehmens wider.

Haben Sie in einem wirtschaftlichen Kontext schon einmal den Begriff "Goodwill" gehört und sich gefragt, was er bedeutet? Hier erfahren Sie es.

In der Betriebswirtschaftslehre existieren viele Begriffe, die sich sehr ähnlich sind, aber unterschiedliche Dinge bezeichnen. So ist es auch mit dem Begriff "Goodwill", der im Deutschen auch Geschäfts- oder Firmenwert genannt wird. Wir erklären diesen Begriff.

Was ist die Definition von Goodwill?

Ins Deutsche lässt sich Goodwill mit Wohlwollen übersetzen. Im betriebswirtschaftlichen Zusammenhang steht der Begriff für den immateriellen Geschäfts- oder Firmenwert – nicht zu verwechseln mit dem Unternehmenswert. Der Geschäftswert ist die Differenz zwischen dem Substanzwert – also dem tatsächlich vorhandenen Vermögen abzüglich der Verbindlichkeiten – sowie dem Ertragswert, den ein Käufer für das gesamte Unternehmen zahlen würde.

Der Goodwill spiegelt somit die immateriellen Vermögensgegenstände eines Unternehmens wider. Dazu gehören unter anderem:

  • Kundenbeziehungen
  • Standortvorteile
  • Know-how der Mitarbeiter
  • Vorhandensein einer bekannten Marke

Liegt der Ertragswert eines Unternehmens über seinem Substanzwert, spricht man von Goodwill. Ein Käufer wäre dann aufgrund der immateriellen Vermögenswerte bereit, mehr zu zahlen als die Bilanz ausweist. Ist der Ertragswert jedoch kleiner als der Substanzwert, ergibt sich ein Badwill.

Originärer und derivativer Goodwill

Der originäre Firmenwert wird durch das Unternehmen selbst im Laufe der Zeit geschaffen. Durch gezielte Werbekampagnen baut man so zum Beispiel eine Marke auf oder schafft sich einen treuen Kundenstamm.

Der derivative Firmenwert wird durch Kauf erworben und entspricht der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Substanzwert. Dieser abgeleitete Goodwill gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand. Im Gegensatz zum originären Firmenwert erscheint er in der Bilanz des Käufers und wird planmäßig abgeschrieben.

Verwendete Quellen
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