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Rentenversicherung: Gericht verpflichtet zu Aufklärung über Teilrente


Rentenversicherung in der Pflicht
Urteil stärkt Rechte von Rentnern

Von t-online, cho

Aktualisiert am 28.03.2025Lesedauer: 2 Min.
Rentner am Tablet: Einige Rentner haben nun Anspruch auf einen korrigierten Rentenbescheid.Vergrößern des Bildes
Rentner am Tablet: Einige Rentner haben nun Anspruch auf einen korrigierten Rentenbescheid. (Quelle: izusek/getty-images-bilder)
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Die Rentenversicherung muss künftig aktiv über die Möglichkeit der Teilrente informieren. Für wen das bares Geld bedeuten kann.

Die Deutsche Rentenversicherung muss Versicherte künftig aktiv auf die Möglichkeit eines Teilrentenbezugs hinweisen. Das hat das Sozialgericht Hannover entschieden (Az. S 78 R 8/21). Im konkreten Fall hatte eine Frau rückwirkend eine Teilrente beantragt, nachdem sie bereits in Vollrente gegangen war – und bekam Recht. Das Gericht verpflichtete die Rentenversicherung zur Neuberechnung ihrer Altersrente, da sie die Klägerin nicht ausreichend über ihre Optionen informiert hatte.

Die Rentenversicherung hätte die Frau ungefragt darüber informieren müssen, dass sie auch eine Teilrente hätte wählen können – gerade weil sie nach Rentenbeginn weiter eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit ausgeübt hatte. Über die Pflegekasse hätte sie weiter Beiträge zur Rentenversicherung zahlen können – und damit ihre spätere Rente erhöht.

Was bedeutet das Urteil?

Vor allem Menschen, die nach Rentenbeginn Familienmitglieder zu Hause pflegen, profitieren von diesem Urteil. Für sie kann es sinnvoll sein, statt der Vollrente eine Teilrente zu beantragen. Denn: Pflegekassen zahlen Rentenbeiträge weiter – aber nur, wenn man noch nicht vollständig in Rente ist.

Wer die Teilrente wählt, kann also seine spätere Rente steigern. Ist die Rentenversicherung ihrer Hinweispflicht nicht nachgekommen, können Betroffene rückwirkend einen neuen Rentenbescheid verlangen – mitunter verbunden mit deutlichen Nachzahlungen.

Was ist die Teilrente?

Die Teilrente ist eine besondere Form der gesetzlichen Altersrente. Sie ermöglicht es Menschen, früher in Rente zu gehen, aber gleichzeitig noch teilweise weiterzuarbeiten, um das Einkommen aufzustocken. Mit dem Flexirentengesetz von 2017 kann der Anteil der Teilrente fast beliebig gewählt werden – er kann zwischen 10 und 99,99 Prozent der Vollrente betragen. Das Flexirentengesetz soll es Menschen ermöglichen, flexibler in den Ruhestand zu gehen – etwa durch eine Kombination aus Teilrente und weiterem Einkommen.

Auch jenseits der Pflege lohnt sich die Teilrente für viele Menschen – vor allem wenn sie:

  • früher in Rente gehen wollen, aber hohe Abschläge vermeiden möchten – denn die Abschläge fallen dann nur auf die Teilrente an, gleichzeitig erhöht die Weiterarbeit den restlichen Rentenanspruch;
  • steuerlich vom frühen Rentenbeginn profitieren wollen – denn je später Sie in Rente gehen, desto größer ist der Teil Ihrer Bezüge, den Sie versteuern müssen (mehr dazu hier);
  • bei Krankheit weiter Anspruch auf Krankengeld haben möchten.
Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

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